Wichtige Hinweise zur Online-Zulassung i-Kfz

Online-Zulassung i-Kfz

Online-Zulassung i-Kfz ist ein neues Angebot, das die Abwicklung Ihrer Kfz-Zulassung über das Internet ermöglicht. Wenn Sie dazu dem Link zur Online-Zulassung folgen, treten Sie in einen Bereich ein, den wir von der Bundesregierung beziehen. Leider gibt es aktuell vonseiten des Kraftfahrtbundesamts noch keinen Online-Support, aber es wird daran gearbeitet. 

Falls Sie das Angebot nutzen und es dazu kommen sollte, dass Ihre Online-Zulassung während des Prozesses abgebrochen wurde, Sie keine Bestätigung trotz Zahlung erhalten oder Sie weitere Fragen bei der Abwicklung haben, müssen wir sie auf die FAQ des Portalbetreibers verweisen. 

Service-Hotline des Betreibers KBA: +49 461 316-0, E-Mail: kba@kba.de

Bei der Kfz-Zulassungsstelle des Rhein-Pfalz-Kreis selbst können wir vorerst nicht weiterhelfen.  Bitte sehen Sie daher von Anfragen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Zulassungsstelle ab.

Wir danken für Ihr Verständnis. 

Rechtliche und technische Hinweise des Betreibers:

Am 01. September 2023 ist eine Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten, mit der es rechtlich ermöglicht wurde, die Online-Zulassung von Fahrzeugen in vielen weiteren Fallkonstellationen nutzen zu können (beispielsweise Zuteilung von Oldtimer-, Saison- und E-Kennzeichen oder das sofortige Losfahren mit ungestempelten Kennzeichen).

Die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, ist mit mehr Aufwand verbunden, als dies zu erwarten war. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.

Daher können ab 01. Februar 2024 - aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen- die bisherigen Funktionen der Online-Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Wir arbeiten intensiv an der Implementierung der Schnittstellen zu i-Kfz Stufe 4, um das Angebot der Zulassungsmöglichkeiten zu erweitern. Die Umsetzung ist aufgrund des damit verbundenen technischen Aufwands nicht ohne Komplikationen direkt möglich. Geplant ist die Aktivierung im Januar 2025.

Ihr Zulassungsteam