Umtauschaktion Führerschein
Betrifft vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine
Die erste Umtauschgruppe richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers.
Für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind gilt:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Die zweite Umtauschgruppe betrifft diejenigen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen. Hier bestimmt nicht das Geburtsjahr die Umtauschreihenfolge, sondern das Ausstellungsjahr auf der Führerscheinkarte.
Für Führerscheine, die ab 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind gilt:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Der Antrag kann für Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Pfalz-Kreis bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis sowie bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen gestellt werden. Sofern die Fahrerlaubnis nicht von einer Führerscheinstelle des Kreises ausgestellt wurde, ist eventuell zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde notwendig. Es fallen Gebühren von 25,30€ an.
Für die Antragstellung ist erforderlich:
· Terminvereinbarung
· Gültiger Personalausweis/Reisepass
. Führerschein
. aktuelles biometrisches Lichtbild
Falls Sie eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle des Rhein-Pfalz-Kreises benötigen, verwenden Sie bitte das untenstehende Formular.