Gewerbeanmeldung

Gewerbeanmeldung

Bitte beachten Sie: Die An- oder Abmeldung eines Gewerbes ist beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde/Verbandsgemeinde oder Stadt zu tätigen HIER, in welcher sich das Gewerbe befindet. Die An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Gewerbes ist bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis nicht möglich.

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