Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht
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Aktuelle Informationen
Übertrag von Niederlassungserlaubnissen
Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt und dieser muss lediglich auf den neuen Reisepass übertragen werden) können ab sofort online vereinbart werden unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/
Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von uns postalisch benachrichtigt und bekommen einen Termin.
Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
Darüber hinaus besteht zu folgenden Zeiten die Möglichkeit ohne Termin vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder verlängern zu lassen. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Kapazitäten der Ausländerbehörde. Je nach Andrang muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Besucher erhalten beim Eintreffen eine Wartenummer. Ist der Andrang besonders groß und die Kapazitäten der Behörde erschöpft, werden an diesem Tag keine neuen Nummern mehr ausgegeben.
Dienstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Mittwoch 14:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich.
Die telefonische Hotline 0621 / 5909 5500 ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr - 16 Uhr
Anfragen können auch über auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de an die Ausländerbehörde gerichtet werden. Eine zeitnahe Beantwortung soll künftig wieder sichergestellt werden.
Diese Öffnungszeiten gelten nicht für die Einbürgerungs- /Staatsangehörigkeitsbehörde!
Genaue Informationen finden sie auf der Seite der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde
Bitte wählen Sie den für Sie zuständigen Bereich. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie dann weitere Informationen.