Kündigung
Aus Erfahrung wissen wir, dass bei der Kündigung eines Mietverhältnisses das ein oder andere Problem auftreten kann. Wenn Sie das vermeiden wollen, nehmen Sie sich kurz einen Moment Zeit und lesen Sie die folgenden Informationen:
1) Ende des Mietverhältnisses
Das Mietverhätltnis endet erst mit der offiziellen Kündigungsfrist oder mit der Weitervermietung Ihrer Wohnung, das heißt, am Tag der Wohnungs- und Schlüsselübergabe.
2) Schlüssel
Wir bitten Sie, alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel so zu sortieren, dass
eine Zuordnung zu den einzelnen Türen möglich ist.
3) Gas
Haben Sie in Ihrer Wohnung Gas-Öfen oder eine Gas-Etagenheizung? Wenn ja, dann haben Sie Abschlagszahlungen an ein Versorgungsunternehmen geleistet. Teilen Sie diesem bitte mit, dass Sie den Versorgungsvertrag kündigen möchten und eine Endabrechnung zum offiziellen Termin der Schlüsselübergabe benötigen.
4) Strom
Auch für Ihren eigenen Stromverbrauch haben Sie Abschlagszahlungen an ein Versorgungsunternehmen geleistet. Teilen Sie diesem ebenfalls mit, dass Sie den Versorgungsvertrag kündigen möchten und eine Endabrechnung benötigen.
5) Heizung
Wenn das von Ihnen bewohnte Anwesen mit einer Gas-/Öl-Zentralheizung ausgestattet ist, dann wird die für Sie kostenpflichtige Zwischenablesung durch das zuständige Betreuungsunternehmen vorgenommen.
6) Wasseruhren
Befinden sich in Ihrer Wohnung (auch im Keller) Wasseruhren, die die von Ihnen verbrauchte Wassermenge erfassen? Wenn ja, achten Sie bitte darauf, dass bei der Wohnungs- und Schlüsselübergabe alle Uhren abgelesen werden.
7) Einwohnermeldeamt
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde genügt eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss dort eine Anmeldung erfolgen, eine Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde ist nicht erforderlich.
Wenn Sie diese Punkte bei dem Auszug aus der Wohnung beachten, kann fast nichtsmehr
schief gehen!