FAQs

FAQs

  • Ist Tierhaltung erlaubt?

    Kleintiere dürfen in unseren Wohnungen gehalten werden, sofern dies nicht zu Beeichträchtigungen der Mitbewohner führt. Für die Haltung von größeren Tieren, z.B. Hund oder Katze, ist eine ausdrückliche Genehmigung erfolderlich. Die Schulterhöhe bei Hunden darf 50cm nicht übersteigen und sogenannte Kampfunde sind generell nicht erlaubt. Auch das Halten von Exoten ist nicht gestattet. Für genauere Informationen finden Sie hier unser Merkblatt für Tierhaltung Wenn für Ihr Haustier eine Genehmigung erforderlich ist, erhalten Sie hier unsere Vorlage.

  • Darf ich in meiner Wohnung Um- oder Einbauten vornehmen?

    Hier ist grundsätzlich eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an Ihren zuständigen technischen Mitarbeiter.

  • Kann ich weitere Personen in meiner Wohnung aufnehmen?

    Auch hier ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Aufgrund der zum 01.11.2015 in Kraft getretenen Änderung des Melderechts ist die schriftliche Zustimmung bei der Anmeldung vorzulegen. Das entsprechende Formular, die Wohnungsgeberbestätigung, erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt. Dieses Formular ist zusammen mit Ihrer Anfrage bei uns vorzulegen. Gerne können Sie unsere Vorlage benutzen.

  • Ich bin in Zahlungsverzug geraten, was kann ich tun?

    Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen Mitarbeiterin in der Mietenbuchhaltung in Verbindung. Hier können Sie erforderlichenfalls auch eine Ratenzahlung vereinbaren. Bei dauerhaften Zahlungsschwierigkeiten lassen Sie unbedingt prüfen, ob Sie eventuell Anspruch auf Wohngeld oder Grundsicherung haben.

  • Gibt es eine Haus- & Reinigungsordnung und ist diese verbindlich?

    Ja, die gibt es. Unsere Haus- & Reinigungsordnung sorgt für ein harmonisches Zusammenleben in all unseren Objekten und ist ein rechtsverbindlicher Bestandteil des Mietvertrages.

  • Was mache ich, wenn in meiner Wohnung oder am Haus ein Schaden auftritt?

    Setzen Sie sich direkt mit unserem zuständigen Außendienstmitarbeiter in Verbindung. Hier sehen Sie, wer für Ihr Objekt zuständig ist. In dringenden Fällen, wie z.B. einem Wasserrohrbruch, bitte sofort und ohne Umwege bei einer unserer zuständigen Firmen melden.
    Eine Liste mit Notfallnummern können Sie hier herunterladen.