Windelvolumen

Windelvolumen

Allgemeine Information zur Beantragung einer Entlastung bei anfallenden Windelabfällen.

Achtung:

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf zusätzliches Windelvolumen jährlich neu zu beantragen sind. 

Ab sofort ist die Beantragung des Windelvolumens für das Kalenderjahr 2024 für Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres sowie für inkontinente Menschen möglich.

Inkontinente müssen hierzu eine aktuelle Bescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen.

Berechtigte können gerne unseren Online-Antrag nutzen. 

  • Wer ist berechtigt?

    Haushalte mit Hauptwohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis

    • mit Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
    • mit Personen, die eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Versorgung mit Inkontinenzprodukten (z.B. Windeln) vorweisen.

    Dabei gilt, dass die Entlastung pro Person gewährt wird. Pro Haushalt kann somit für mehrere Personen jeweils ein Antrag gestellt und je eine Entlastung gewährt werden. Sammelanträge sind jedoch nicht möglich, für jede Person muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.

  • Wie erfolgt die Entlastung?

    Die Entlastung wird in zwei verschiedenen Varianten gewährt. Abhängig von der Wohn- bzw. Entsorgungssituation des Haushalts. 


    RestabfallentsorgungEntlastung
    EinzelveranlagungHaushalt nutzt eigene TonneFreileerungen für die Restabfalltonne
    Gemeinsame Veranlagung und GroßwohnanlagenMehrere Haushalte teilen sich eine Tonne/Container
    Kostenlose Zusatzabfallsäcke

    Gemeinsam veranlagte Haushalte und Bewohner*innen von Großwohnanlagen erhalten pro "Windelfall" ein Jahreskontingent von 12 Zusatzabfallsäcken à 40 Liter. Das entspricht einem Abfallvolumen von 480 Liter pro Jahr. Dieses Volumen wird einzeln veranlagten Haushalten über Freileerungen gewährt, abhängig von der Größe der Restabfalltonne. Folgende Rechentabelle zeigt die Anzahl der gewährten Freileerungen:

    Behältergröße

    Zusätzliche Freileerungen pro Kalenderjahr

    40 Liter Restabfalltonne

    12

    60 Liter Restabfalltonne

    8

    80 Liter Restabfalltonne

    6

    120 Liter Restabfalltonne

    4

    240 Liter Restabfalltonne

    2

    Dabei ist zu beachten, dass bei einer zusätzlichen Person im Haushalt (z.B. im Fall eines Neugeborenen) unter Umständen größere Abfallbehälter vorgehalten werden müssen (vgl. Gebührentabelle für Privathaushalte). Im Rahmen der Antragsprüfung wird ein entsprechender Behälterwechsel automatisch veranlasst und das kostenlose Windel-Zusatzvolumen entsprechend angepasst.


    Bitte beachten:

    • Nicht genutzte Freileerungen verfallen am Jahresende. Eine Übertragung auf das nächste Jahr erfolgt nicht. Eine Erstattung von nicht genutzten Freileerungen erfolgt nicht. Eine Übertragung auf Zusatzleerungen der Biotonne oder weiterer Restmülltonnen erfolgt nicht.
    • Freileerungen können nur mit in Anspruch genommenen Zusatzleerungen verrechnet werden. Freileerungen, die in der Grundgebühr enthalten sind, können nicht verrechnet werden. Die Grundgebühr fällt somit in jedem Fall an und kann nicht verringert werden.


  • Wie erfolgt die Beantragung?

    • Die Entlastung wird jeweils für das laufende Kalenderjahr gewährt. Bei Neugeborenen gilt der Anspruch ab dem Folgemonat der Geburt und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
    • Ein Antrag kann nur im Laufe des Kalenderjahres eingereicht werden, für welches die Entlastung gewährt werden soll.
    • Der Antrag ist jährlich neu zu stellen und mit allen notwendigen Dokumenten beim EBA einzureichen. Eine automatische Verlängerung oder einen formlosen Folgeantrag gibt es nicht.
    • Der Antrag ist für jede berechtigte Person einzeln zu stellen. Bei mehreren Personen pro Haushalt muss für jede*n Berechtigte*n ein eigener Antrag ausgefüllt und mit den entsprechenden Belegen eingereicht werden.
    • Dem Antrag sind alle notwendigen Belege beizufügen, die eine Berechtigung zur Entlastung beurkunden. 
      • Im Falle von Kindern bis zum Alter von 3 Jahren ist eine Geburtsurkunde vorzulegen. 
      • Bei Inkontinenz ist ein eine aktuelle Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit der Versorgung mit Inkontinenzprodukten (z.B. Windeln) vorzulegen.
        Einen Vordruck zur Vorlage bei Ihrem behandelnden Arzt können Sie  hier herunterladen.
    • Die Beantragung erfolgt über unser untenstehendes Online-Formular. Belege können als Foto oder pdf-Datei angehängt werden.
      Wenn die technischen Voraussetzungen hierzu fehlen, so kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Gemeinden ausgefüllt werden. Hierzu müssen zwingend alle nötigen Belege vorgelegt werden, damit der Antrag vollständig an den EBA übermittelt werden kann.
      Ein Papier-Formular (pdf) für den Postversand können Sie hier herunterladen.
    • Die Rückmeldung zur Bewilligung von eingegangenen Anträgen erfolgt postalisch. Eine Eingangsbestätigung wird, sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, per E-Mail verschickt, andernfalls per Briefpost.


  • Online-Formular

    Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus (Pflichtfelder sind mit * markiert) und bestätigen Sie mit "Absenden". Sie erhalten im Anschluss automatisch eine Eingangsbestätigung sowie eine schriftliche Mitteilung, sobald Ihr Antrag bearbeitet werden konnte.

    Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse kann keine Eingangs-Bestätigung per Mail verschickt werden. Es erscheint die Fehlermeldung "Es steht kein gültiger Empfänger zur Verfügung. Die E-Mail wurde nicht versendet." Das Formular wird dabei trotzdem an den EBA übermittelt. 
    Der erfolgreiche Versand des Formulars wird durch den Hinweis "Formular wurde erfolgreich übermittelt." bestätigt.

    Der Entlastungsanspruch ergibt sich für

    Die Beantragung erfolgt für das Kalenderjahr


    Angaben zum anschlusspflichtigen Haushalt:
    (=Haushalt, in dem die anspruchsberechtigte Person mit Hauptwohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis lebt)

    Angaben zur anspruchsberechtigten Person: