Sperrmüll
Sperrige Abfälle werden im Rhein-Pfalz-Kreis "auf Abruf" am Wohngrundstück abgeholt. Jeder Haushalt hat die Möglichkeit, bis zu 6 m³ Sperrmüll pro Kalenderjahr kostenfrei zu entsorgen. Dieses Jahreskontingent kann nach Bedarf entweder in zwei Abfuhren zu je maximal 3 m³ aufgeteilt oder durch eine einzige Abfuhr von bis zu 6 m³ in Anspruch genommen werden.
Für darüber hinausgehende Sperrmüllmengen (>6 m³ pro Jahr) wird eine Gebühr von 45,70 Euro pro angefangene 3 m³ berechnet. Bei Interesse an zusätzlichen Sperrmüllabholungen kontaktieren Sie uns unter eba@rheinpfalzkreis.de unter Angabe Ihrer Adresse und Kontaktinformationen.
Nicht in Anspruch genommene Sperrmüllkontingente verfallen am Jahresende und können leider nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, da für die Zuordnung das Abholdatum und nicht das Beantragungsdatum maßgeblich ist. Gewerbebetriebe können keine Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen.