Restabfall

Restabfall


Um im Rhein-Pfalz-Kreis eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen, sind grundsätzlich alle Haushalte sowie Gewerbebetriebe durch Bereitstellung und Nutzung mindestens eines Restabfallbehälters an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen.

  • Was gehört dazu?

    Zu den Restabfällen gehören alle haushaltsüblichen Abfälle, welche nach Abtrennung von Wert- und Schadstoffen (Bioabfälle, Verpackungen, Altpapier, Sonderabfälle) übrig bleiben.

    Beispiele:
    Staubsaugerbeutel, Windeln, restbefüllte Verpackungen, Kehricht, Tapeten, Zigarettenreste, Scherben

  • Restabfallbehälter und Behälterschloss

    Alle Restabfallbehälter sind rollbar und werden mit dem Volumen 40-, 60-, 80-, 120-, 240- und 1.100 Liter angeboten. Für Gewerbebetriebe liegt das zu nutzende Mindest-behältervolumen bei 60 Liter. Für Privathaushalte ist das
    Mindestbehältervolumen abhängig von der Personenzahl des Haushalts.

    Behälterschloss:
    Um wiederholte Fremdbefüllung des eigenen Abfallbehälters durch Unbekannte zu vermeiden, kann es hilfreich sein, seinen Abfallbehälter abzuschließen. Der Behälter darf hierdurch jedoch nicht beschädigt werden.

    Spezielle Behälterdeckel mit eingebautem Behälterschloss können von unserem beauftragten Abfuhrunternehmen Firma Remondis in Ludwigshafen bezogen werden. Die Kosten für den Deckel inklusive Montage liegen bei 59 Euro. Bestellungen werden direkt von der Fa. Remondis entgegengenommen.

    REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Südwest
    Betriebsstätte Ludwigshafen
    Saarburger Straße 33
    67071 Ludwigshafen

    E-Mail:      rhein-pfalz@remondis.de
    Telefon:   0621 / 59502 - 74
    Fax.:         0621 / 59502 - 99

  • Zusatzabfallsäcke

    Zur zusätzlichen Entsorgung gelegentlicher Restabfallübermengen (z.B. nach Renovierungen und Feiern) können sogenannte Zusatzabfallsäcke verwendet werden. Diese roten 40-Liter-Säcke sind zum Stückpreis von 4,- Euro in bestimmten Verkaufsstellen (pdf) in nahezu jeder Kreisgemeinde erhältlich.

    Am Restmüllabfuhrtag bis spätesten 6:00 Uhr am Gehwegrand bereitgestellt, werden die Zusatzabfallsäcke vom Abfuhrfahrzeug mitgenommen. Das maximal zulässige Füllgewicht von 12 kg darf dabei nicht überschritten werden.

  • Abfuhrtermine

    Das Abfuhrfahrzeug für Restabfälle fährt alle Grundstücke im 14-tägigen Rhythmus an. Die genauen Abfuhrtermine entnehmen Sie bitte Ihrem
    Abfallkalender

    Bei Leerungswunsch müssen die Abfallbehälter bzw. Zusatzabfallsäcke am Abfuhrtag spätestens ab 6:00 Uhr am Gehwegrand zur Leerung bereitstehen. Nur rechtzeitig und eindeutig bereitgestellte Behälter werden vom Abfuhrfahrzeug geleert.

  • Bereitstellung zur Leerung

    Bei Leerungswunsch hat die Bereitstellung von Behältern bzw. Zusatzabfallsäcken grundsätzlich im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, zu erfolgen. Der Müllwerker muss durch den Bereitstellungsort eindeutig erkennen können, ob eine Leerung gewünscht ist oder nicht.

    Die Restabfälle müssen am Leerungstag locker und schüttbar im Behälter bereit-stehen. Ein Verdichten der Abfälle im Behälter ist zu vermeiden.

    Der Behälterdeckel muss geschlossen sein. Überfüllte (d.h. überquellende bzw. zu schwere) Behälter können nicht geleert werden.

  • Reklamationen

    Wurde ein rechtzeitig und eindeutig bereitgestellter Behälter nicht geleert oder wurde ein Behälter beschädigt oder ist verloren gegangen, so reklamieren Sie dies bitte möglichst zeitnah am Folgetag (nächster Werktag) beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter 0621 / 5909 -  5555 bzw. per online-Reklamation.
    Online-Reklamation