Online-Services des EBA
Hier finden Sie unsere digitalen Angebote, um papierlos mit uns in Kontakt treten zu können und selbstständig Termine zu vereinbaren.
Bestellung eines Abfuhrtermins:
Terminbestellung Sperrmüllabfuhr
Nachdem die technischen Voraussetzungen nun geschaffen wurden, können Termine für die Sperrmüll-Abholung auf Abruf wieder über unser Online-Formular oder telefonisch über die 0621 / 5909 - 5555 vergeben werden.
Sie benötigen dafür Ihre Objektnummer, die sich auf Ihrem Gebührenbescheid befindet. Falls Sie diesen nicht zur Hand haben, erfahren Sie Ihre Objektnummer bei Ihrem Vermieter. Die Sperrmüllabfuhr ist rechtzeitig unter Berücksichtigung einer 4 bis 6 wöchigen Vorlaufzeit beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu beantragen.
Abfälle müssen am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr im öffentlichen Verkehrsraum, optimalerweise am Gehwegrand, bereitstehen. Bitte beachten Sie, dass eine Abholung noch bis 18:00 Uhr erfolgen kann.Nicht in Anspruch genommene Sperrmüllkontingente verfallen am Jahresende und können leider nicht auf das folgende Kalenderjahr übertragen werden, da für die Zuordnung das Abholdatum und nicht das Beantragungsdatum maßgeblich ist. . Gewerbebetriebe können keine Sperrmüllabfuhr in Anspruch nehmen.
Hinweis:
Für Großwohnanlagen gelten festgelegte Sperrmülltermine. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung oder rufen Sie uns unter 0621 / 5909 - 5555 an.Der Eigenbetrieb bedankt sich für das zwischenzeitlich entgegengebrachte Verständnis aller Bürgerinnen und Bürger.
Nähere Informationen zum Sperrabfall im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie auf unserer Infoseite zur Sperrmüllabfuhr
Terminbestellung Kühlgeräteabholung
Hier können Sie sich zur kostenlosen Abholung von Kühlgeräten, Klimageräten und Ölradiatoren anmelden. Sie benötigen dafür Ihre Objektnummer, die sich auf Ihrem Gebührenbescheid befindet. Falls Sie diesen nicht zur Hand haben, erfahren Sie Ihre Objektnummer bei Ihrem Vermieter.
Nähe Informationen zur Entsorgung von Elektroaltgeräten, zur Rücknahmepflicht der Händler und zur Möglichkeit der Selbstanlieferung von Kühlgeräten im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie auf unserer Infoseite über Elektrogeräte
Meldeformulare:
Jedes Wohn- bzw. Gewerbeobjekt im Rhein-Pfalz-Kreis ist grundsätzlich durch die Nutzung von Abfallbehältern an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Damit wir Ihnen bei Zuzug bzw. Umzug die entsprechenden Abfallbehälter zuteilen können, füllen Sie bitte unser untenstehendes An- bzw. Ummeldeformular vollständig aus. Die bloße ordnungspolizeiliche An- , Um- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt genügt nicht.
Wünschen Sie lieber ein Papier-Formular (pdf) für den Postversand, so klicken Sie bitte auf Druckversion (pdf).
Bitte beachten:
Abhängig von der Haushaltsgröße (Personenanzahl) hat jeder Haushalt ein in der Satzung festgelegtes Mindest-Behältervolumen vorzuhalten ("Mindestvorhaltevolumen"). Sich daraus ergebende Standard-Behälterkombinationen können über die nachfolgende Tabelle ermittelt werden.
Hiervon abweichende größere Behälter können jederzeit gewählt werden, kleinere Behälter jedoch nur dann, wenn das Gesamtvolumen beider Behälter das vorgegebene Mindestvorhaltevolumen nicht unterschreitet.
Behältervorschläge gemäß Mindestvorhaltevolumen auf Grundlage der Abfallgebührensatzung (gültig ab 01.01.2023) des Rhein-Pfalz-Kreises:
Meldeformular (Zuzug in den Landkreis oder Umzug innerhalb des Kreises)
Dieses Formular wurde ausgeblendet, weil Sie Technische Cookies nicht erlaubt haben. Um das Element anzuzeigen, wählen Sie bitte eine der folgenden Optionen.Optionen anzeigenTechnische Cookies zulassen und Formular anzeigenTechnische Cookies zulassen und Formular anzeigenTechnische Cookies zulassen und Formular anzeigenTechnische Cookies nicht mehr zulassen Abmeldeformular (Verzug aus dem Landkreis)
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Für die Um- und Abmeldung eines Gewerbebetriebs kontaktieren Sie uns bitte per Mail an eba@rheinpfalzkreis.de oder postalisch. Die Formulare für Privathaushalte können nicht verwendet werden.
Nutzen Sie für die Anmeldung unser Meldeformular für Gewerbetreibende.
Für allgemeine Informationen zur Abfallentsorgung für Gewerbebetriebe betrachten Sie unser Infoblatt zur Gewerbeabfallentsorgung
Formulare für Behälteränderungen:
Bei den im Rhein-Pfalz-Kreis verwendeten Abfallsammelbehältern handelt es sich um zertifizierte Müllgroßbehälter (MGB) der Herstellerfirmen ESE bzw. SULO. Alle Behälter entsprechen den Vorgaben der aktuell gültigen Behälternorm für fahrbare Abfallsammelbehälter DIN EN 840-1.
Folgende Behälter werden zur Zeit angeboten:
- Restabfallbehälter (schwarzer Korpus, schwarzer Deckel):
Volumen: 40, 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter
- Biotonnen (schwarzer Korpus, brauner Deckel):
Volumen: 40, 60, 80, 120 und 240 Liter - Altpapiertonnen (schwarzer Korpus, blauer Deckel):
Volumen: 120, 240 und 1.100 Liter
Die genauen Maße der verschiedenen Abfallbehälter finden Sie auf unserem Übersichtsblatt für Behälterabmessungen (pdf).
Bei Bedarf bieten private Dienstleister (z.B. multiwash.net) eine Behälterreinigung an.
Um eine andere Größe Ihres Abfallbehälters zu beantragen oder zusätzliche Behälter zu bestellen bzw. abzumelden, nutzen Sie gerne unsere Online Behälter-Formulare:
Behälter-Änderungsformular für Rest- und Biotonnen
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Wollen Sie die kostenlose Altpapiertonne für Ihr Wohngrundstück bestellen, nutzen Sie gerne unser Online-Bestellformular:
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Reklamationen und Schadensmeldungen:
Bei Problemen mit der Abfuhr oder bei beschädigten bzw. verlorenen Abfallbehältern können Sie uns Ihr Anliegen über folgendes Online-Kontaktformular mitteilen. Bei auszuwechselnden oder zu reparierenden Behältern erhalten Sie eine Rückmeldung, sobald Ihre Meldung bearbeitet wurde, beachten Sie dabei eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Tagen.
Online-Formular für die Abfuhr-Reklamation und Schadensmeldungen
Reklamationsformular
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Bankeinzugsermächtigung:
Wenn Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung für Ihre Abfallgebühren erteilen möchten, benutzen Sie bitte unseren Formular-Vordruck 'SEPA-Lastschrift'. Drucken Sie das pdf-Formular aus und senden es uns vollständig ausgefüllt mit der Post, per Fax an 0621 / 5909 - 6230 oder als Scan per E-Mail an eba@rheinpfalzkreis.de zu. Ein Online-Verfahren ist hierbei leider nicht möglich, da wir Ihre Unterschrift benötigen.
Ausnahme von der Benutzungspflicht der Biotonne
Seit 1. Januar 2015 müssen alle Privathaushalte, die Ihre Bioabfälle nicht selber verwerten, eine Biotonne nutzen. Wenn Sie keine Biotonne benötigen, weil Sie Ihre Bioabfälle selber kompostieren und die Voraussetzungen dafür auf Ihrem Wohngrundstück vorhanden sind, können Sie die Zulassung einer Ausnahme von der Benutzungspflicht der Biotonne beantragen.
Füllen Sie hierzu bitte unseren Ausnahme-Antrag (pdf) vollständig aus und senden Sie ihn uns zusammen mit den geforderten Nachweisen mit der Post, per Fax an 0621 / 5909 - 6230 oder als Scan per E-Mail an eba@rheinpfalzkreis.de zu. Ein Online-Verfahren ist hierbei nicht möglich, da wir Ihre Unterschrift sowie die Unterschrift des Grundstückseigentümers benötigen.