Inzwischen können sämtliche Anliegen, die die Abfallbehälter betreffen, wieder bearbeitet werden. Aufgrund der zwischenzeitlichen technischen Ausfälle sind bereits zahlreiche Anträge eingegangen, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Wir bitten um Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der Menge an offenen Anliegen noch etwas Wartezeit beanspruchen wird.
Für verpresste oder verschwundene Behälter gilt, dass diese nach Meldung beim EBA (schriftlich oder per Online-Formular) zum Zeitpunkt des Verschwindens abgemeldet werden. Für die bereits geleistete Grundgebühr bedeutet das, dass nachträglich eine anteilige Rückerstattung für den Zeitraum erfolgt, in dem Sie keinen Behälter zur Verfügung hatten. Hier gilt gleichermaßen, dass kostenlose Zusatzleistungen, wie die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen, die Sperrmüllabfuhr, Hecken- und Baumschnittabfuhr, Schadstoffmobil und die Kühlgeräteabholung, nach wie vor genutzt werden können.
Sollten Sie noch auf die Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter warten, müssen Rest- und Bioabfall übergangsweise mittels roter Zusatzabfallsäcke entsorgt werden. Die Säcke sind zu einem Stückpreis von 4,00 Euro in den meisten Gemeindeverwaltungen erhältlich und können am Abfuhrtermin des Restabfalls zur Abholung bereitgestellt werden. Das maximale Füllgewicht darf dabei 12 kg nicht überschreiten.
Wir möchten dabei darauf hinweisen, dass Ihnen in der Regel kein finanzieller Nachteil durch einen fehlenden Behälter bzw. die Verwendung der Zusatzabfallsäcke entsteht.
Bis eine Anmeldungen bearbeitet wurde, wird für die Abfallentsorgung keine Grundgebühr für die Rest- und Bioabfallabfuhr berechnet. Trotzdem können bereits kostenlose Zusatzleistungen, wie die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen, die Sperrmüllabfuhr, Hecken- und Baumschnittabfuhr, Schadstoffmobil und die Kühlgeräteabholung genutzt werden, welche grundsätzlich über die Grundgebühren finanziert werden.
Eine Liste mit den Verkaufsstellen der Zusatzabfallsäcke finden Sie zudem hier.