Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Stand: 27.02.2023
Aufgrund des Hackerangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) ist die Erreichbarkeit und Sachbearbeitung des EBA weiterhin eingeschränkt. Bis auf Weiteres können Anliegen nicht per E-Mail an uns herangetragen werden. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie die Online-Services des EBA konnten dagegen weitestgehend wiederhergestellt werden.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Abfallentsorgung im Kreis.
Wie kann ich den EBA erreichen?
Auch weiterhin kann der EBA nicht per E-Mail kontaktiert werden.
Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung konnte weitestgehend wiederhergestellt werden.
Anliegen können in der Regel per Online-Formular an uns herangetragen werden. Darüber hinaus sind wir per Brief über den Postweg erreichbar. Schreiben, Formulare oder Kuverts können zudem bei den Gemeindeverwaltungen zur internen Weiterleitung abgegeben werden.
Rückmeldungen erfolgen derzeit postalisch oder telefonisch. Die Bearbeitungszeit beansprucht aktuell zum Teil noch einen längeren Zeitraum.
Während der üblichen Besuchszeiten können Sie Ihr Anliegen gerne persönlich an uns herantragen.
Wie verhalte ich mich bei einer ausgebliebenen Abfuhr?
Sollte Ihr Restabfall, Bioabfall, Altpapier, gelber Sack, Altglas, Sperrabfall oder Kühlgerät am Abfuhrtermin nicht abgeholt worden sein, füllen Sie bitte unser Reklamations-Formular aus.
Auch bei teilentleerten Rest- und Biomüllbehältern bitten wir Sie das Reklamations-Formular auszufüllen.
Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und geben Ihnen eine entsprechende Rückmeldung.
Ich habe keine Bio-/Restabfalltonne. Wie entsorge ich meinen Abfall?
Inzwischen können sämtliche Anliegen, die die Abfallbehälter betreffen, wieder bearbeitet werden. Aufgrund der zwischenzeitlichen technischen Ausfälle sind bereits zahlreiche Anträge eingegangen, die jetzt abgearbeitet werden müssen. Wir bitten um Verständnis, wenn die Bearbeitung Ihres Anliegens aufgrund der Menge an offenen Anliegen noch etwas Wartezeit beanspruchen wird.
Für verpresste oder verschwundene Behälter gilt, dass diese nach Meldung beim EBA (schriftlich oder per Online-Formular) zum Zeitpunkt des Verschwindens abgemeldet werden. Für die bereits geleistete Grundgebühr bedeutet das, dass nachträglich eine anteilige Rückerstattung für den Zeitraum erfolgt, in dem Sie keinen Behälter zur Verfügung hatten. Hier gilt gleichermaßen, dass kostenlose Zusatzleistungen, wie die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen, die Sperrmüllabfuhr, Hecken- und Baumschnittabfuhr, Schadstoffmobil und die Kühlgeräteabholung, nach wie vor genutzt werden können.
Sollten Sie noch auf die Bereitstellung Ihrer Abfallbehälter warten, müssen Rest- und Bioabfall übergangsweise mittels roter Zusatzabfallsäcke entsorgt werden. Die Säcke sind zu einem Stückpreis von 4,00 Euro in den meisten Gemeindeverwaltungen erhältlich und können am Abfuhrtermin des Restabfalls zur Abholung bereitgestellt werden. Das maximale Füllgewicht darf dabei 12 kg nicht überschreiten.
Wir möchten dabei darauf hinweisen, dass Ihnen in der Regel kein finanzieller Nachteil durch einen fehlenden Behälter bzw. die Verwendung der Zusatzabfallsäcke entsteht.
Bis eine Anmeldungen bearbeitet wurde, wird für die Abfallentsorgung keine Grundgebühr für die Rest- und Bioabfallabfuhr berechnet. Trotzdem können bereits kostenlose Zusatzleistungen, wie die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen, die Sperrmüllabfuhr, Hecken- und Baumschnittabfuhr, Schadstoffmobil und die Kühlgeräteabholung genutzt werden, welche grundsätzlich über die Grundgebühren finanziert werden.
Eine Liste mit den Verkaufsstellen der Zusatzabfallsäcke finden Sie zudem hier.
Wie verhalte ich mich bei einem defekten / verpressten / verschwundenen Behälter?
Bei Behältern mit defekten Deckeln oder Achsen sowie bei vollständig im Fahrzeug verpressten oder anderweitig abhanden gekommenen Behältern füllen Sie bitte unser Reklamations-Formular aus.
Die Bereitstellung von neuen Behältern bei verpressten oder verschwundenen Tonnen sowie der Behältertausch bei einer Änderung der Behältergröße können wieder veranlasst werden. Diesbezügliche Anliegen werden nun abgearbeitet. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Verzögerungen, die aufgrund der Menge an Anträgen entstehen können.
Wie erhalte ich eine kleinere/größere Tonne?
Um uns einen Behälter-Änderungswunsch mitzuteilen, füllen Sie bitte unser Online-Behälter-Änderungsformular aus.
Die Bereitstellung von neuen Behältern bei verpressten oder verschwundenen Tonnen sowie der Behältertausch bei einer Änderung der Behältergröße können wieder veranlasst werden. Diesbezügliche Anliegen werden nun abgearbeitet. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Verzögerungen, die aufgrund der Menge an Anträgen entstehen können.
Werden Forderungen abgebucht/Gutschriften überwiesen?
Seitens des Eigenbetriebs können zum aktuellen Zeitpunkt keine Gebühren per Lastschrift abgebucht werden.
Offene Gutschriften und Rücküberweisungen können derzeit ebenfalls nicht bearbeitet werden. Der EBA versichert, dass die Rückzahlungen sobald wie möglich nachgeholt werden.
Bis auf Weiteres werden eingehende SEPA-Lastschriftmandate entgegengenommen und verwahrt. Eine Erfassung und Abbuchung erfolgt, sobald dies technisch möglich ist.
Wann kommt das Zusatzvolumen für Windelabfälle?
Aufgrund des Cyberangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft ist die Umsetzung des zum 01.01.2023 beschlossenen "Windel-Konzepts" ebenfalls betroffen.
Alle diesbezüglichen Informationen, d.h. zu den Voraussetzungen für die Bewilligung, zu den Entlastungs-Varianten und zur Beantragung und den hierzu erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Informationsseite WINDELVOLUMEN
Damit Berechtigten kein Anspruch verloren geht, können Anträge auf kostenloses Windel-Zusatzvolumen ab sofort online unter dem obigen Link gestellt werden. Wenn die technischen Voraussetzungen hierzu fehlen, so kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Gemeinden ausgefüllt werden. Hierzu müssen vor Ort alle nötigen Belege vorgelegt werden, damit der Antrag vollständig an den EBA übermittelt werden kann.
Eine Bearbeitung der Anträge wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Zu gegebener Zeit werden wir diesbezüglich informieren.
Wir möchten insoweit um Ihr Verständnis bitten.