Aktuelles




TAGESAKTUELLE INFO

Folgende Abfuhrtermine konnten nicht oder nicht vollständig stattfinden. Bitte lassen Sie Ihren Behälter / Wertstoffsäcke stehen. In der Regel erfolgt die Abfuhr am darauf folgenden Tag.

GEMEINDEBETROFFENER TERMINNACHHOLTERMIN
ABFALLFRAKTION
aktuell keine Verzögerungen



Abfallgebühren werden zum 01. April fällig


Die zweite Rate der Abfallgebühren wird zum 01. April fällig. Alle Gebührenpflichtigen, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sollten die zum Fälligkeitstermin anstehenden Überweisungen nicht versäumen.

 

Überweisung

Die zweite Rate wird zum 01. April fällig und sollte rechtzeitig überwiesen werden. Bitte verwenden Sie bei der Überweisung die auf dem Bescheid angegebene IBAN-Nummer. Als Verwendungszweck ist die auf dem Bescheid vermerkte Objektnummer einzutragen.

 

Bequem und sicher: Das Lastschrifteinzugsverfahren

Gebührenpflichtigen, die dem EBA ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden die Raten automatisch zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht, Guthaben werden erstattet. Das Einzugsverfahren hilft somit durch Versäumnis entstehende Mahngebühren und Säumniszuschlage zu vermeiden. Zudem bleibt der Gang zur Bank erspart.

 

Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem EBA jederzeit schriftlich erteilt werden. Nutzen Sie hierzu bitte unser SEPA-Lastschriftformular (PDF) (auch als Anlage bei Ihren Gebührenbescheiden). Für Fragen zum Bankeinzug stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 0621 / 5909 - 5191 und - 5190 gerne zur Verfügung. 

Verschiebung der Abfuhrtage aufgrund der Osterfeiertage


Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass es aufgrund der Osterfeiertage zu veränderten Abfuhrterminen kommt:


Die Abfuhren werden aufgrund des Karfreitags folgendermaßen vorverlegt:

von Montag, 14.April, auf Samstag, 12.April

von Dienstag, 15.April, auf Montag, 14. April

von Mittwoch, 16. April, auf Dienstag, 15. April

von Donnerstag, 17. April, auf Mittwoch, 16. April

von Freitag, 18. April, auf Donnerstag, 17. April


In der darauffolgenden Woche nach Ostern wird aufgrund des Ostermontags, die Abfuhr jeweils einen Tag später durchgeführt.

Die Abfuhren verschieben sich durch Ostermontag wie folgt:

von Montag, 21.April, auf Dienstag, 22. April

von Dienstag, 22. April, auf Mittwoch, 23. April

von Mittwoch, 23. April, auf Donnerstag, 24. April

von Donnerstag, 24. April, auf Freitag, 25. April

von Freitag, 25. April, auf Samstag, 26. April


Hinweis:

Alle Terminverschiebungen sind im gedruckten Abfuhrkalender sowie auf unserer Homepage und unserer Abfall-App bereits berücksichtigt.

Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht mit der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie seit Beginn des Jahres eine Getrennthaltungspflicht für Alttextilien vor. Sie betrifft die in den privaten Haushaltungen anfallenden, überlassungspflichtigen Textilabfälle. Über die Altkleidercontainer soll weiterhin nur verwertbare Kleidung, Bettwäsche, Gardinen etc. gegeben werden.

Idealerweise kommen die Alttextilien zunächst in die Waschmaschine. So tragen alle Bürgerinnen und Bürger dazu bei, dass Ihre gebrauchten Alttextilien auch wirklich weiterhin genutzt werden und kein Schmutz in die Alttextilcontainer gerät. Nicht verwertbare Alttextilien sind über den Restmüll zu entsorgen.

So gelten grundsätzlich folgende Punkte:

     • Wiederverwendbare, saubere sowie zerschlissene Kleidung soll in den im Kreis vorgesehenen Altkleidercontainer           abgegeben werden.

    • Stark verschmutzte, abgenutzte oder Textilien mit starken Gerüchen können weiterhin in die Restmülltonne                      geworfen werden.

Alttextilien, die angenommen werden:

    ➢Saubere Kleidung, Schuhe, Gardinen, Bettwäsche etc.

    ➢Zerschlissene Alttextilien (z.B. leichte Risse)

Alttextilien, die nicht angenommen werden:

    ➢Verschmutzungen wie sichtbare Erde, Schlamm oder ähnliche Verunreinigungen

    ➢starke abgenutzte Kleidung

    ➢Textilabfälle mit elektronischen Komponenten (z.B. Schuhe/Kleidungsstücke mit Leuchtfunktionen)

    ➢starke Gerüche: z.B. unangenehme Gerüche wie Schweiß oder Rauch.

    ➢Flecken: z.B. Öl, Lebensmittel oder andere hartnäckige Flecken.



FEHLBEFÜLLTE BIOTONNE


Informationen rund um das ab Juli relevante Thema "Fehlbefüllte Biotonne" finden Sie ab sofort in der Navigation unter dem neu eingerichteten Button "Fehlbefüllte Biotonne".


Nur Verwertbares darf in die Bauschutt-Container

Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden. Um brauchbaren Recycling-Schotter zu gewinnen, der die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllt, sind Fremd- und Störstoffe unbedingt aus den Containern fernzuhalten. Eine neue Rechtsvorschrift, die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), sorgt hierbei ab August 2023 für schärfere Qualitäts­kontrollen des Materials und bringt auch auf den Wertstoffhöfen eine genauere und striktere Kontrolle des angelieferten Bauschutts mit sich. 
Aufgrund aktueller Bestimmungen weist der EBA darauf hin, dass Mörtel und Putz gemäß der Abfallfibel                (Stand: Februar 2019) nicht mehr als Mineralischer Bauschutt betrachtet werden.

Regelmäßig landen Sand und Erde, Kehricht oder Ytong-Steine unbemerkt in den Bauschutt-Containern. Diese Materialien sind "nicht verwertbare Bau-Restabfälle", die aufwendig aussortiert und kostspielig entsorgt werden müssen. Das ist extrem unwirtschaftlich und zudem umweltschädlich.

Ursache für dieses Problem ist ein weitverbreitetes Missverständnis. Häufig wird angenommen, dass die Bauschutt-Container auf den Wertstoffhöfen zur Entsorgung von gemischten Bauabfällen, wie sie bei Renovierungen anfallen, dienen würden. Es ist jedoch so, dass in den Bauschutt-Containern schon immer nur brauchbares Einsatzmaterial für die Bauschutt-Verwertungsanlage auf der Kreisbauschuttdeponie Schifferstadt gesammelt wird. Ziel ist es, dort hochwertigen und vermarktungsfähigen Recycling-Schotter herzustellen.

Das Aufsichtspersonal ist deswegen angewiesen und berechtigt, Störstoffe bzw. damit verunreinigte Bauschutt­gemische abzuweisen. Abgewiesene, nicht verwertbare Bauabfälle sind wieder mitzunehmen und können entgeltlich bei privaten Entsorgungsunternehmen angeliefert werden.

 
Wertstoffe, die angenommen werden:

  • Backsteine, Ziegelsteine, Klinker, Dachziegel, Kalksandsteine
  • Betonbauteile (max. 50 cm) und -bruch
  • Pflastersteine, Gehwegplatten, Knochensteine
  • Natursteine, Kiesel, Marmorplatten
  • Fliesen, Sanitärkeramik (ohne Armaturen, ohne Kunststoffe)
  • Porzellan, Ton- und Steingutgefäße, Terrakotta

 
Störstoffe, die nicht angenommen werden:

  • Bauschutt, der mit Störstoffen oder Anhaftungen (z.B. Kunststoffe, Glas, Holz, Stroh, Papier) verunreinigt ist.
  • Sackware: Unverbrauchte Reste von Zement, Gips, Mauerbinder u. Kleber (pulvrig und fest!)
  • Leichtbaustoffe: z.B. Porenbeton bzw. Gas- und Leichtbetonsteine (Ytong/Bims/Blähton)
  • Hartfaserplatten aller Art: z.B. Eternit, Asbestzement, Fensterbänke, Blumenkästen, Heraklith
  • Gipsbaustoffe: z.B. Gipsplatten, Gipskartonplatten (Rigips), Gipsfaserplatten (Fermacell), Stuckreste
  • Speichersteine: z.B. Nachtspeicherkerne, Schamotte, verrußte Kaminsteine
  • Sand, Erdaushub, Mutterboden
  • Straßenaufbruch, Asphalt
  • Mörtel, Putz

 
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.eba-rpk.de oder unter der 0621 / 5909 - 5180.


Änderung der Regelabfuhrtage ab 2024

07.12.2023

Für die Gemeinden Beindersheim, Bobenheim-Roxheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Dudenhofen und Römerberg ändern sich ab 2024 der Regelabfuhrtag auf montags.

Bei den Gemeinden Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Hanhofen, Harthausen und Waldsee ändert sich der Regelabfuhrtag ab 2024 auf dienstags.

Die neuen Abfuhrtermine für 2024 sind auch unserem Abfallkalender zu entnehmen, der Ihnen in den nächsten Tagen über die Amtsblätter zugeht bzw. bei den Gemeindeverwaltungen bereit liegt. Ferner ist über unsere Homepage ein Download des Kalenders oder eine Integration auf Ihr Smartphone möglich. Folgen Sie hierzu auf unserer Homepage unter dem Button „Beratung und Informationen“ der Rubrik „Abfallkalender“.


Windelvolumen für 2024

21.11.2023

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf zusätzliches Windelvolumen jährlich neu zu beantragen sind.

Ab sofort ist die Beantragung des Windelvolumens für das Kalenderjahr 2024 für Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres sowie für inkontinente Menschen möglich.

Inkontinente müssen hierzu eine aktuelle Bescheinigung des behandelnden Arztes vorlegen.

Berechtigte können gerne unseren Online-Antrag nutzen. Diesen finden Sie auf unserer Homepage unter der Navigation zum Stichwort „Windelvolumen“.


Entsorgungstipps für die Biotonne im Sommer

Sommerliche Temperaturen beschleunigen alle natürlichen Vorgänge, so auch die biologischen Abbauvorgänge in den Abfallbehältern. Um die Geruchs- und Madenbildung zu minimieren, empfehlen wir folgende Vorgehensweise für die Bioabfallsammlung:

Vorsortieren und verpacken
Es empfiehlt sich, die Bioabfälle bereits in der Küche getrennt zu sammeln. Hierfür kann man z.B. einen kleinen 5- oder 10-Liter-Eimer mit Zeitungspapier ausschlagen. Die im Handel erhältlichen Papier-Biobeutel sind einfacher in der Handhabung und ebenfalls gut geeignet. Papiertaschentücher sowie Küchenpapier können zwischen die Bioabfälle gemischt werden und verhindern so ein Durchweichen der Papierumhüllung.

Wenig Feuchtigkeit, viel Papier
Wickeln Sie Ihre Bioabfälle vor der Entsorgung in Zeitungspapier ein. Das hält Fliegen fern, nimmt Feuchtigkeit auf und schützt Ihre Tonne vor größeren Verschmutzungen. Bringen Sie Zeitungspapier, Heckenschnitt oder Pappe als Zwischenlagen und Bodenbelag in die Biotonne ein. Dadurch kommt Luft zwischen die Bioabfälle, was unerwünschte Fäulnisprozesse unterbindet.

Im Sommer 14-tägig leeren, um übermäßigen Madenbefall zu vermeiden
In heißen Sommermonaten ist es ratsam, die Biotonne 14-tägig leeren zu lassen, auch wenn sie nicht ganz gefüllt ist. Im Winter können evtl. Leerungen eingespart werden. Bei akutem Madenbefall kann Gesteinsmehl (Raiffeisen, Baumarkt, Gartencenter) großzügig auf die Bioabfälle gestreut werden. Das trocknet die Maden aus und ist ansonsten unschädlich.

Geschützter Standort
Im Sommer sollte die Biotonne idealerweise an einem schattigen, möglichst kühlen Ort stehen. Niedrige Temperaturen verlangsamen die Zersetzung des Bioabfalls in der Tonne und verringern die Geruchsbildung. Im Winter ist ein wettergeschützter Standplatz geeignet.

Deckel bitte schließen
Halten Sie den Behälter stets geschlossen. So bleiben Gerüche in der Tonne und Fliegen draußen.

Gelegentlich reinigen
Die Tonne sollte regelmäßig gereinigt werden. Das Ausspritzen mit dem Wasserschlauch reicht meist. Lassen Sie die Tonne vor dem nächsten Befüllen vollständig austrocknen. Bei Bedarf bieten auch private Dienstleister eine Behälterreinigung an (www.multiwash.net).

Locker befüllen
Damit die Biotonne bei der Abfuhr leer werden kann, müssen die Bioabfälle locker und schüttbar im Behälter bereitstehen. Ein Verdichten der Abfälle, Nässe sowie zu lange Standzeiten sind zu vermeiden, weil hierdurch verkeilte oder verklebte Abfälle im Behälter zurückbleiben können. Auf dem Behälterboden aufgebrachte Eierkartons, Pappe oder Heckenschnitt begünstigen eine vollständige Entleerung.

Keine Kunststoffe!
Bitte verwenden Sie auf keinen Fall Kunststoffbeutel, da diese im Kompostwerk nicht zersetzt werden und den Kompost dadurch verunreinigen. Bitte stattdessen Papierbeutel verwenden.
Auch als "kompostierbar", "verrottbar" oder "zersetzbar" beworbene Produkte wie kaffeekapseln oder Einweggeschirr gehören nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.


E-Mail-Erinnerung des Abfallkalenders wieder verfügbar
29.08.2023

Nachdem seit 01.01.2023 die „Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis“ zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung steht, haben bereits einige Tausende Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit genutzt mit der App regelmäßig an die Abfuhrtermine erinnert zu werden. Zur Verfügung stehen noch weitere hilfreiche Funktionen, wie das Abfall-ABC oder eine Übersichtskarte mit allen Wertstoffhöfen und Wertstoffsack-Ausgabestellen.

Da jedoch nicht jede/r die App nutzen kann oder möchte, besteht ab sofort wieder die Möglichkeit per E-Mail an einen anstehenden Abfuhrtag erinnert zu werden. Im Online-Kalender kann für die gewünschte Gemeinde eine individuell terminierte E-Mail-Erinnerung eingerichtet werden.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


Die neue "Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis"
10.01.2023

Startseite der Abfall-App

Die neue Abfall-App des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Verpassen Sie damit nie wieder den Abfuhrtermin Ihrer Mülltonne!

Die App bietet eine kostenlose und einfache Möglichkeit über die Abfuhrtermine sowie über aktuelle Informationen des EBA auf dem Laufenden zu bleiben. Im Abfall-ABC finden Sie schnell den richtigen Entsorgungsweg für eine Vielzahl von Abfällen.

Die App dient ergänzend zu unserer umfangreichen Homepage als schneller und bürgernaher Informationsweg in den meisten Belangen der Abfallentsorgung. 

Über eine individuell anpassbare Funktion weist die App dabei zum gewünschten Zeitpunkt auf die anstehende Abfuhr hin.

Bei kurzfristigen Störungen bei der Abfuhr können die Nutzer mit Hilfe von Push-Nachrichten über die Störung informiert werden. So erfahren Sie im günstigsten Fall bereits vor dem Abfuhrtermin von einer möglichen Störung.

Der EBA möchte mit dem neuen Angebot nicht nur den Bürger-Service, sondern auch das Kreislaufwirtschaftssystem verbessern.

Downloaden Sie die Abfall-App direkt in Ihrem AppStore, zu finden unter dem Namen "Abfall-App Rhein-Pfalz-Kreis" oder scannen Sie den folgenden QR-Code mit Ihrem Smartphone. Wenn Sie diese Seite mit dem Smartphone besuchen, können Sie den QR-Code ebenso antippen, um zum App-Store zu gelangen.



Abfallgebühren ab 2023
19.12.2022

Im Rhein-Pfalz-Kreis ist ab 01.01.2023 eine neue Abfallgebührensatzung gültig. Nachdem die zum 01.01.2022 geänderte Satzung evaluiert wurde, werden die Abfallgebühren zum 01.01.2023 erneut angepasst und bleiben für die nächsten 3 Jahre stabil. Erwirtschaftete Überschüsse sowie Verwertungserlöse werden dabei immer wieder durch die insgesamt recht niedrigen Gebühren an die Gebührenzahler zurückgegeben. Eine Übersicht der Abfallgebühren im Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier:

ABFALLGEBÜHRENÜBERSICHT


Informationen zur Umsetzung des "Windel-Konzepts" des Rhein-Pfalz-Kreises
07.12.2022

Alle diesbezüglichen Informationen, d.h. zu den Voraussetzungen für die Bewilligung, zu den Entlastungs-Varianten und zur Beantragung und den hierzu erforderlichen Unterlagen finden Sie auf unserer Informationsseite WINDELVOLUMEN 

Damit Berechtigten kein Anspruch verloren geht, können Anträge auf kostenloses Windel-Zusatzvolumen ab sofort online unter dem obigen Link gestellt werden. Wenn die technischen Voraussetzungen hierzu fehlen, so kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Gemeinden ausgefüllt werden. Hierzu müssen vor Ort alle nötigen Belege vorgelegt werden, damit der Antrag vollständig an den EBA übermittelt werden kann.

Eine Bearbeitung der Anträge wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Zu gegebener Zeit werden wir diesbezüglich informieren.

Wir möchten insoweit um Ihr Verständnis bitten.

Ihr Eigenbetrieb Abfallwirtschaft


Verfügbarkeit von Wertstoffsäcken in Schifferstadt

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft möchte darauf hinweisen, dass Wertstoffsäcke in Schifferstadt an mehreren Ausgabestellen bezogen werden können. Bei vereinzelten Engpässen sind bei einer anderen Ausgabestelle in der Regel weiterhin Säcke vorrätig. Insbesondere die Firma Becker hat als für die Sackausgabe verantwortliches Unternehmen immer ein ausreichendes Kontingent vorrätig. Bei folgenden Ausgabestellen sind Wertstoffsäcke zu erhalten:

Esso-Tankstelle (ehemals Avia)
Speyerer Straße 64-66
Mo-Fr 05:00-22:00 Uhr, Sa+So 06:00-22:00 Uhr
Tanjas Marktlädl
Liliengasse 129
Mo-Fr 07:30-18:30 Uhr, Sa 07:00-13:00 Uhr
Stadtverwaltung Schifferstadt
Marktplatz 2
Mo-Do 07:30-12:00 Uhr,
Di+Do zusätzlich14:00-18:00 Uhr

Abfälle für die Sperrabfallabfuhr

Aus gegebenem Anlass möchte der EBA darauf hinweisen, dass bei der Sperrabfallabfuhr nur dafür zulässige Abfälle mitgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die korrekten Entsorgungswege Ihrer Abfälle und stellen Sie nur dem Sperrabfall zugehörige Gegenstände zur Abfuhr bereit.

Zum Sperrmüll gehört grundsätzlich nur bewegliches Wohnungsinventar, das zu sperrig für den Restabfallbehälter oder Zusatzabfallsäcke ist. Dies sind zum Beispiel Möbel aus Holz, Kunststoff oder Metall und sonstige Restabfälle wie Matratzen, Teppiche, Koffer oder anderes Mobiliar.

NICHT zum Sperrabfall gehören sämtliche Bauabfälle bzw. Gegenstände, die fest im oder am Gebäude verbaut waren. Dazu gehören jegliches Bauholz, Dämmmaterial, Türen und Fenster sowie Wand-/Deckenpaneele oder Parkett. Solche Bau- und Renovierungsabfälle können Sie bei einem regionalen Entsorgungsunternehmen anliefern, eine Auflistung finden Sie hier. Auch Elektrogeräte, mit Schadstoffen verunreinigte Gegenstände oder Säcke und Kartons mit Kleinteilen sind von der Abfuhr ausgenommen.

Bei Unklarheiten informieren Sie sich bitte in unserem Abfall-ABC oder telefonisch bei unserer Abfallberatung unter der 0621 / 5909 - 5180.


Hecken- und Grünschnittabfuhr

Die Sammlung erfolgt saisonal zu den im Abfallkalender aufgeführten Sammelterminen. (s. "Hecken- und Baumschnitt" bzw. "H+B") 

  • Maximale Bereitstellungsmenge: 2 m³ pro Haushalt und Abfuhr
  • Zweige dürfen nicht länger als 1,50 m sein und müssen mit einer verrottbaren Schnur (bitte nicht mit Draht!) gebündelt bereitgestellt werden.
  • Schüttgut, wie z.B. Laub und Rasenschnitt, wird nur in festen Schüttbehältern (Kartons, Eimer, Bütten, Spiraltaschen) mitgenommen. In Säcken bereitgestelltes Material bleibt grundsätzlich stehen.

Mehr


Die kleine Abfallfibel zum Herunterladen!

Mit der bewährten Broschüre „Die kleine Abfallfibel“ bietet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft allen interessierten Kreisbürgern, insbesondere den Neubürgern, einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Entsorgungsmöglichkeiten im Rhein-Pfalz-Kreis. Von "An- und Ummeldung" über "Behälterarten" und "Entsorgungswege" bis hin zum "Abfall-ABC" findet sich auf 41 Seiten das Wichtigste zum Thema Abfallentsorgung im Rhein-Pfalz-Kreis.

Abfall-Fibel (pdf)


Bauschuttannahme auf den Wertstoffhöfen

Der auf den Wertstoffhöfen im Rhein-Pfalz-Kreis erfasste Bauschutt wird zur Herstellung von Recycling-Schotter eingesetzt. Aus diesem Grund dürfen in die Bauschutt-Container der Wertstoffhöfe ausschließlich verwertbare mineralische Bauabfälle gegeben werden!

MEHR


Der Tausch- und Verschenkmarkt

Der alte Tisch, zu schade für den Müll? Was für den einen nutzlos ist und weggeworfen werden soll, kann ein anderer vielleicht noch gebrauchen. Oft weiß aber der eine leider nichts vom anderen. Das ändern wir mit unserem neuen Verschenkmarkt.

Verschenkmarkt (extern)




Kontakt

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Europaplatz 5

67063 Ludwigshafen

+49 621 5909-5555

+49 621 5909-6230

eba-rpk.de

Sprechzeiten Service-Center:

Montag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 17:30 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Häufig Gesucht

> Abfallkalender

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(Sperrmüll und Kühlgeräte)

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