Allgemein

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Katastrophenschutz

Der Katastrophenschutz hat die Aufgabe, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ihre Wohnungen sowie Arbeitsstätten und Betriebe gegen auftretende öffentliche Notstände bei Katastrophen zu schützen.

Katastrophe

Ein Katastrophenfall liegt vor, wenn durch einen Großschadensfall bzw. ein Großereignis, z.B. Naturkatastrophe, Zivilisationskatastrophe oder eine ansteckende Krankheit größeren Ausmaßes, ein öffentlicher Notstand eintritt, der eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und dadurch eine erhebliche Gemeingefahr hervorruft, durch die Leben, Eigentum, Unterkunft oder Versorgung derart gefährdet werden, dass es des Einsatzes außerordentlicher Hilfskräfte und besonderer behördlicher Maßnahmen bedarf und dann durch eine entsprechende Erklärung des zuständigen Einsatzleiters (Landrat / Oberbürgermeister) der Katastrophenfall festgestellt wird.

Die Katastrophen werden eingeteilt in:

  • Naturkatastrophen
    • Hochwasserkatastrophen
    • Sturmkatastrophen
    • Unwetterkatastrophen
    • Schneekatastrophen
    • Waldbrandkatastrophen
    • Brandkatastrophen in bewohnten Orten
    • Erdbebenkatastrophen

  • Zivilisationskatastrophen
    • Industriekatastrophen (Großbrand, größerer Austritt von Schadstoffen)
    • Reaktorkatastrophen (Kernkraftwerk, Großkraftwerk)
    • Verkehrskatastrophen (einschließlich Bahn, Flugzeuge und Binnenschifffahrt)
    • Explosionen (Bombenfunde)
    • Versorgungsausfall (Strom, Wasser, Gas)
    • Entsorgungsausfall (Müll, Abwasser)

  • Ansteckende Krankheiten größeren Ausmaßes
    • Lebensmittel bzw. Trinkwasservergiftungen
    • Epidemien (Krankheiten größeren Ausmaßes, z.B. Pocken)
    • Pandemien (Epidemien weltweiten Ausmaßes)


Möglichkeiten der Hilfe

Vorsorgemaßnahmen
(vor Eintritt einer Katastrophe vorbeugende und vorbereitende Maßnahmen), z.B.:

  • Alarm- und Einsatzpläne für alle denkbaren Schadensereignisse
  • Planbesprechungen und Planspiele
  • Katastrophenschutzeinsatz- und Stabsübungen
  • Aufklärung der Bevölkerung durch entsprechende Merkblätter (Warnung / Evakuierung)


Sofortmaßnahmen
(während oder unmittelbar nach dem Ereignis), z. B.:

  • Ermittlung des tatsächlichen Umfanges der Katastrophe
  • Alarmierung der Führungsorgane und Einsatzkräfte mit Einsatzmitteln
  • Warnung der Bevölkerung
  • Herstellung von Meldeverbindungen
  • Beurteilung der Lage für Einsatzstab
  • Einsatz der Kräfte zur Bergung und Rettung von Menschen
  • Absperr- und Ordnungsdienst


Sicherungsmaßnahmen
(umfassende Hilfe nach dem Ereignis), z.B.:

  • Versorgung des in Frage kommenden Personenkreises
  • Vorsorge treffen zur Vermeidung möglicher weiterer Schäden an Hab und Gut
  • Räumung gefährdeter Gebiete
  • Verhinderung von Diebstählen und Plünderungen
  • Information der Angehörigen der Betroffenen über Presse und Rundfunk
  • Information von Behörden und Betrieben


Abschlussmaßnahmen
(Einleitung von Maßnahmen für die Rückkehr zum Normalzustand), z.B.:

  • Entwarnung für die Bevölkerung (Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen)
  • Wiederinstandsetzungen
  • sonstige überleitende Hilfsmaßnahmen und Unterstützungen