Die Kindertagespflege wurde 2005 im Zuge der Neuordnung der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu einem Angebot aufgewertet, das dem der Tageseinrichtung gleichwertig sein soll. Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung war die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Tagespflege zum 1. August 2013. Eine Beteiligung an den Betreuungskosten der Kindertagespflege durch das Jugendamt ist somit ab der Vollendung des ersten Lebensjahres nicht mehr ausschließlich von der Berufstätigkeit der Eltern abhängig.
Voraussetzung für die Professionalisierung der Kindertagespflege ist die umfassende Qualifizierung der Betreuungspersonen. Das Jugendamt und die Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises haben daher seit 2005 insgesamt 13 Qualifizierungslehrgänge für Betreuungspersonen angeboten und führen regelmäßig gemeinsam Fortbildungen für bereits tätige Kindertagespflegepersonen durch. Die Tagespflege wird im Rhein-Pfalz-Kreis mehrheitlich als Betreuungsform für Kinder unter zwei Jahren genutzt. Von vielen berufstätigen Eltern auch älterer Kinder wird an der Kindertagespflege nicht nur die hohe zeitliche Flexibilität geschätzt, sondern auch der besondere familiäre Charakter mit einer begrenzten Anzahl von Kindern und der sehr reale Bezug zu Alltagsituationen im häuslichen Umfeld.
"Für das Jugendamt hat sich die Tagespflege als wichtige Einrichtung neben den Kindertagesstätten etabliert. Die Betreuungspersonen leisten im Bereich der frühkindlichen Erziehung eine wichtige Arbeit, insbesondere durch den direkten Kontakt zwischen Pflegeperson und Kind. Dies ist gerade bei Kindern unter drei Jahren wichtig, wo die Kinder sozial geprägt werden und viel für den Alltag lernen. Ich gratuliere den Absolventen des aktuellen Lehrgangs zu ihrem bestandenen Zertifikat und der Entscheidung als Betreuungsperson zu arbeiten. Allen Betreuungspersonen danke ich für ihre hervorragende Arbeit. Ich wünsche Ihnen stets fröhliche Kinder und zufriedene Eltern", sagte der Erste Kreisbeigeordnete Bernhard Kukatzki im Rahmen der Zertifikatsübergabe.
Im Rhein-Pfalz-Kreis wurden zum Stichtag 1. September 2016 254 Kinder in der Tagespflege betreut. Die Zahl der Pflegeverhältnisse hat sich damit in den letzten Jahren kontinuierlich nach oben entwickelt. Kindertagespflegepersonen brauchen eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes, sie dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen, betreuen jedoch in der Regel drei Kinder. Interessierte können sich an Sabine Asal-Frey (0621 5909 134; sabine.asal-frey@kv-rpk.de) und Kerstin Graber (0621 5909 193; kerstin.graber@kv-rpk.de) von der Fachstelle Kindertagespflege wenden.