Willi Aures aus Harthausen und sein Vertreter Frieder Steuerwald aus Ludwigshafen verantworten im Prüfungsausschuss das Prüfungssachgebiet Tierarten, Wildbiologie und Wildhege. Das Gebiet Jagdbetrieb (einschließlich Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums), Wildschadensverhütung, Land- und Waldbau sowie Führung von Jagdhunden betreut Klaus Lerch aus Speyer mit seinem Vertreter Jens Hornbach aus Böhl-Iggelheim. Josef Reitter aus Altrip und sein Stellvertreter Michael Trabold aus Hanhofen prüfen die Jagdscheinbewerber im Bereich Waffenrecht, Waffentechnik sowie Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschließlich Kurzwaffen). Die Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen sowie die Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, betreuen Dr. Hartmut Laudien aus Limburgerhof und sein Stellvertreter Stefan Weschler aus Dudenhofen. Für den Bereich Jagdrecht sitzt Rechtsanwalt Friedrich Willand aus Schifferstadt im Jägerprüfungsausschuss. Als sein Stellvertreter fungiert Michael Scholz aus Schifferstadt. Als sechstes Prüfungsgebiet wird das Tierschutz-, Naturschutz- und Landespflegerecht geprüft, wofür der Dudenhofener Ortsbürgermeister Peter Eberhard im Ausschuss sitzt. Als sein Stellvertreter wurde Sven Ofer aus Römerberg bestellt.
Landrat Clemens Körner dankte dem Kreisjagdmeister und den Mitgliedern sowie Stellvertretern im Jägerprüfungsausschuss für ihr Engagement. „Ihre Arbeit ist der Garant dafür, dass Jäger und Jagdscheinbesitzer in unserer Region ordentlich ausgebildet sind. So schaffen wir es, dass die Jagd nach strengen Maßstäben durchgeführt wird. Ich danke dem Kreisjagdmeister und dem Prüfungsausschuss für ihre Bereitschaft, sich dieser Aufgabe im Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer zu stellen“, sagte Landrat Clemens Körner.
Der Jägerprüfungsausschuss wird nach dem Landesjagdgesetz in Verbindung mit der Landesjagdverordnung von der unteren Jagdbehörde bestellt. Diese Aufgabe nimmt für den Rhein-Pfalz-Kreis und die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises wahr.