Runder Tisch Wildgänse berät über Verringerung von Schäden in der Landwirtschaft


Gemeinsam mit Vertretern der Landwirtschaft, der Kreisjägerschaft und Vertretern aus dem Naturschutz wurde über Pro und Contra verschiedener Maßnahmen diskutiert. Eine zentrale Maßnahme ist die Jagd auf die Wildgänse zum Zwecke der Vergrämung. Neben den dazu vorgegebenen Jagdzeiten kann in Ausnahmefällen eine Jagd durch die untere Jagdbehörde bei der Kreisverwaltung angeordnet werden, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und die Belange des Naturschutzes, der Landespflege und der Bekämpfung von Tierseuchen, notwendig ist. Gemeinsam wird vereinbart, dass in dringenden Fällen an Wochenenden oder über längere Feiertage, an denen die untere Jagdbehörde nicht erreichbar ist, von Seiten der Landwirtschaft der Landrat, der Kreisjagdmeister Bernhard Sona (Tel. 0170-4404287) oder sein Stellvertreter Michael Scholz (Tel. 0172-6330017) kontaktiert werden kann, die in diesen Ausnahmefällen mündlich eine Vergrämungsbejagung anordnen dürfen, die dann am folgenden Werktag schriftlich nachgeholt wird.

Der Runde Tisch Wildgänse soll in Zukunft regelmäßig einmal jährlich zusammenkommen, um über entsprechende Maßnahmen und die aktuelle Situation zu diskutieren.