Geschädigte können Finanzhilfen beantragen


Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) hat mit Bekanntmachung vom Montag, 08. August 2016, die Feststellung eines Elementarereignisses i.S.d. Verwaltungsvorschrift (VV) Elementarschäden für den Rhein-Pfalz-Kreis sowie die Landkreise Ahrweiler, Rhein-Lahn, Rhein-Hunsrück, Mayen-Koblenz, Bad Kreuznach und Mainz-Bingen veröffentlicht.

 Die Geschädigten können Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Feststellung (Ausschlussfrist) mittels Vordruck bei den Verwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, der Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinden einreichen. Die Antragsformulare, der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift sowie Hinweise stehen auf der Internetseite der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) www.add.rlp.de unter dem Suchbegriff „Elementarschäden“ zur Verfügung.