Aktuelle Informationen zu Tuberkulose


Dieser Krankheitserreger wird nahezu ausschließlich durch Tröpfcheninfektion übertragen. Durch Niesen, Husten, Sprechen, Singen und Atmen kann im Falle einer offenen Lungentuberkulose der Krankheitserreger in die Außenluft abgegeben werden. Für die Krankheit Tuberkulose ist das Husten die wichtigste Komponente.

Der Krankheitserreger kann nur durch einen an offener Lungentuberkulose Erkrankten durch Tröpfcheninfektion übertragen werden. Sollte es zu einer Übertragung des Mycobacterium tuberculosis zu einer bisher gesunden Person kommen, ist diese wiederrum nicht in der Lage den Krankheitserreger weiterzutragen; erst dann, wenn diese an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt. Dies kann Monate bis zu ca. drei Jahren dauern!

Kommt es beim Kontakt zu einem an einer offenen Lungen-Tuberkulose Erkrankten durch eine bisher gesunde Person zur Inhalation von Krankheitserregern, tritt in (bis zu) 90% der Fälle eine behandlungsbedürftige Tuberkulose-Erkrankung nicht auf. In diesen, also den meisten Fällen, gelingt es dem Organismus, die Tuberkulosebakterien erfolgreich zu bekämpfen oder sie abzukapseln und damit die Infektion dauerhaft einzugrenzen. Bei Einschränkungen des Immunsystems (z.B. Chemotherapie, erfolgter Organtransplantation oder Kindern, insbesondere Kinder unter fünf Jahren, aber auch bei alten Menschen) steigt das Risiko zeitnah zur Infektion eine aktive Tuberkulose zu entwickeln auf 20 bis 40 %.

Dementsprechend wird in den neuen Empfehlungen für die Umgebungsuntersuchungen bei Tuberkulose des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose aus dem Jahr 2012 (unter dieser Bezeichnung im Internet zu finden) empfohlen bei Kontaktpersonen unter 5 Jahren (von der Geburt bis zum 5. Geburtstag) eine Chemoprophylaxe (Gabe des Antibiotikums Isoniazid) durchzuführen.

Nach Kontakt zu einem an offener Lungentuberkulose-Erkrankten werden im Rahmen der „Umgebungsuntersuchung“ (Aufgabe des Gesundheitsamtes) alle Kontaktpersonen mittels Tuberkulin-Hauttest (gegenwärtig nicht bei allen Ärzten verfügbar) oder Interferon-Gamma-Test (Blutentnahme) ggf. auch durch Röntgenuntersuchung untersucht. Im aktuellen Fall erfolgen die Untersuchungen teilweise zweimal, da so eine vorbestehende Infektion durch das Mycobacterium tuberculosis von einer „frischen“ Infektion unterschieden werden kann.

So wird bei allen Kontaktpersonen eine Infektion ausgeschlossen, bzw. frühzeitig erkannt und behandelt.

Kinder, die Kontakt zu dem erkrankten Flüchtling hatten, sollen bei den von uns informierten Kinder- und Jugendärzten der Region vorsprechen, Jugendliche und Erwachsene sollen sich im Gesundheitsamt unter 0621-5909-734 (Frau Weitz (Beratung und Terminvergabe)) zur Blutuntersuchung anmelden. 

Internet-Informationen finden Sie u.a. unter: www.rki.de (u.a. Infektionsschutz / Ratgeber für Ärzte), www.infektionsschutz.de (u.a. Erregersteckbriefe), www.Pneumologie.de (u.a. Empfehlungen)

Ärztliche Beratung im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter: 0621-5909-723, E-Mail-Kontakt: Dr.Thomas.Bienert@kv-rpk.de