Hintergrund ist §6 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes Rheinland-Pfalz, das die Erstellung von sogenannten Restabfallanalysen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verbindlich vorsieht. Bereits im September hatte die erste Kampagne dieser Analyse im Rhein-Pfalz-Kreis stattgefunden.
Die Ergebnisse dieser Analysen sind Bestandteil der ebenfalls verpflichtend zu erstellenden Abfallwirtschaftskonzepte der einzelnen Kommunen, welche in den Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz münden. Ziel ist es, durch eine nachhaltige Förderung der Abfallvermeidung, der Vorbereitung der Wiederverwendung und des Recyclings die Instrumente für eine ökologische Kreislaufwirtschaft fortzuentwickeln und die getrennte Wertstofferfassung zu optimieren.
Um eine Vergleichbarkeit gewährleisten zu können, haben alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach einheitlichen – vom Umweltministerium vorgegebenen – Maßstäben Analysen zur stofflichen Zusammensetzung des Restabfalls sowie der hausabfallähnlichen Siedlungsabfälle aus gewerblicher Tätigkeit durchzuführen.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises um Verständnis und Unterstützung der Analysen.