Nach dem Hackerangriff auf die Kreisverwaltung und der daraus folgenden eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Ausländerbehörde sind nach einer Testphase seit einigen Wochen wieder alle Systeme und Fachanwendungen voll funktionsfähig. Daher können mittlerweile – neben dem laufenden Betrieb – auch die aufgestauten Rückstände nach und nach abgebaut werden. Um dies zu gewährleisten, gelten ab 13. Mai 2024 folgende Regelungen:
- Termine für den Übertrag von Niederlassungserlaubnissen (Person hat bereits einen unbefristeten Aufenthalt, der nur auf den neuen Reisepass übertragen werden muss) können ab sofort selbstständig von den Betroffenen online vereinbart werden unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/
- Alle anderen Personen, die Aufenthaltstitel beantragt haben, werden von uns per Post benachrichtigt und bekommen einen Termin. Dies gilt für Ersterteilungen und Verlängerungen von Aufenthaltstiteln.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ohne Termin zu folgenden Zeiten vorzusprechen, um Antragsunterlagen abzugeben, Verpflichtungserklärungen einzureichen oder auch Fiktions- oder andere Notfallbescheinigungen auszustellen oder zu verlängern zu lassen. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der Kapazitäten der Ausländerbehörde. Je nach Andrang muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Die Besucher erhalten beim Eintreffen eine Wartenummer. Ist der Andrang besonders groß und die Kapazitäten der Behörde erschöpft, werden an diesem Tag keine neuen Nummern mehr ausgegeben.
Dienstag 8 bis 11.30 Uhr
Mittwoch 14 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 8 bis 11.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist eine Vorsprache ausschließlich mit Termin möglich.
- Die telefonische Hotline 0621 / 5909 5500 ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Dienstag 14 bis 16 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 14 bis 16 Uhr
- Anfragen können auch per E-Mail über auslaenderbehoerde@rheinpfalzkreis.de an die Ausländerbehörde gerichtet werden.