Führerscheinstelle informiert: Fahren unter Cannabiseinfluss weiterhin strafbar 


Zwar werden auch hier neue Regelungen diskutiert, eine Gesetzesänderung steht aber noch aus. Das Fahren unter Cannabiseinfluss stellt daher nach wie vor eine Straftat beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit nach der Fahrerlaubnisverordnung dar und wird von der Fahrerlaubnisbehörde entsprechend verfolgt und geahndet. Das gilt selbstverständlich auch für alle nach dem Betäubungsmittelgesetz verbotenen Substanzen.

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung bittet um einen verantwortungsvollen Umgang im Zusammenhang mit Cannabis und empfiehlt ausdrücklich, bei entsprechendem Konsum für mindestens 72 Stunden keine Fahrzeuge – auch keine Fahrräder, E-Scooter oder Ähnliches – im Straßenverkehr zu führen.