Im Rahmen der Sportförderung ehrt der Rhein-Pfalz-Kreis alljährlich besonders erfolgreiche Sport-lerinnen und Sportler bzw. Mannschaften. Für die Ehrung gelten nach den Kreisrichtlinien folgende Voraussetzungen:
- 1. Teilnahme an einer Olympiade, Welt- oder Europameisterschaft im aktiven Bereich (auch Paralympics)
und/oder
1. oder 2. Platz bei einer Deutschen Meisterschaft im aktiven Bereich bzw. einer Deut-schen Junioren-/Jugendmeisterschaft.
- 2. Die Teilnahme an den in 1) genannten Wettkämpfen erfolgte aufgrund einer Nominierung durch einen Fachverband, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund oder Landessportbund ist. Nähere Informationen finden Sie unter www.dosb.de und www.lsb-rlp.de.
- 3. Erfolg als
a) Mitglied eines Vereins im Rhein-Pfalz-Kreis oder
b) Einwohner/in mit Hauptwohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis
Mit einem Präsent berücksichtigt werden von Kreisseite auch Erfolge unter Ziffer 1 und 2, die im Bereich von Altersklassen bzw. im Seniorensport errungen wurden.
Trainer/innen oder Betreuer/innen können für die Begleitung ihrer erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler bei Welt-/Europameisterschaften bzw. Olympischen Spielen auch berücksichtigt werden, sofern sie ihren Erstwohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis haben und dies im Auftrag eines Dachverbandes des Deutschen Sports erfolgte.
Bitte melden Sie bis spätestens 10.01.2025 die Sportlerinnen und Sportler bzw. Mannschaften, die die vorgenannten sachlichen sowie persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Meldungen sollen möglichst über die Gemeinden erfolgen. Nutzen Sie hierzu bitte unbedingt das vorgegebene Muster (Download als Word-Datei oder als PDF-Datei) und senden Sie diese bitte bis spätestens 10.01.2025 vollständig ausgefüllt im PDF-Format an veranstaltungen@rheinpfalzkreis.de.
Halten Sie die oben genannte Frist bitte unbedingt ein, da unmittelbar danach die Sportjury zur Wahl einberufen wird und diese wiederum die Grundlage für die Ehrung an der Kreissportschau bildet.
Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende oder unvollständige Meldungen unter Umständen nicht berücksichtigt werden können.