Betroffen sind auch einige Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts des Rhein-Pfalz-Kreises:
- Infizierte Zone (Sperrzone II): Teile der Stadt Ludwigshafen (BASF-Werksgelände, bebaute Ortslage Oppau, ganzer Stadtteil Edigheim), die bebaute Fläche der Stadt Frankenthal sowie die östlich davon gelegenen Freiflächen des Stadtgebietes, sowie die Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Bobenheim-Roxheim.
- Pufferzone (Sperrzone I): Die Gebiete der Stadt Ludwigshafen und Stadt Frankenthal außerhalb der infizierten Zone (Sperrzone II) und folgende Gemeinden: Heuchelheim bei Frankenthal, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide, Fußgönheim, Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen und Altrip.
Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt daher Allgemeinverfügungen für diese Gebiete – jeweils eine für die jeweilige Zone. In der Pufferzone (Sperrzone I) betreffen die Maßnahmen vor allem die Jagd sowie landwirtschaftliche Unternehmen. Sie tritt am Donnerstag, 7. August 2024, in Kraft.
In der infizierten Zone (Sperrzone II) tritt die Allgemeinverfügung am Dienstag, 6. August 2024, in Kraft. Darin gibt es auch Vorgaben für die allgemeine Bevölkerung. Diese beinhalten unter anderem:
- Im gesamten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
- Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen sich im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten.
- Veranstaltungen mit Schweinen (Messen, Versteigerungen etc.) sind untersagt.
- Sofern Zäune errichtet werden, sind diese zu dulden – auch dann, wenn sie einen Durchgang verhindern. Werden Durchlässe oder Tore genutzt, müssen diese unverzüglich wieder geschlossen werden.
Die genauen Vorgaben sowie alle weiteren Maßnahmen (etwa zum Transport von Wildschweinen sowie Wildschweinfleisch) sind den Allgemeinverfügungen zu entnehmen – ebenso die Vorgaben für Jagd und Landwirtschaft. Sie sind auf der Website des Rhein-Pfalz-Kreises (www.rhein-pfalz-kreis.de) abrufbar. Die Ordnungsämter im Zuständigkeitsbereich der Veterinärbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises, die Jäger und die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe werden vom Verwaltungsstab der Kreisverwaltung gesondert informiert. Der Kreis weist darauf hin, dass die Einteilung der Restriktionen von weiteren Funden abhängt und sich innerhalb kürzester Zeit ändern kann.
Der Rhein-Pfalz-Kreis weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die ASP für Menschen ungefährlich ist. Sie betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine. Die Viruserkrankung ist allerdings hoch ansteckend. Sie kann etwa über Schuhe, Kleidung oder andere Tiere (wie etwa Hunde) weiterverbreitet werden. Der Kreis bittet daher weiterhin um erhöhte Vorsicht:
- Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer aber auch Autofahrer werden gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen diese zuhause weggeworfen werden.
- Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises informieren. Er ist unter den Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 (zu den Geschäftszeiten, siehe unten) sowie unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens 5 Meter) gewahrt werden, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.
Die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung werden über den Verwaltungsstab des Rhein-Pfalz-Kreises gesteuert. Der Kreis bittet ausdrücklich darum, von Anfragen an das Veterinäramt sowie an die Kreisverwaltung abzusehen. Der Verwaltungsstab steht für alle Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung. Er ist unter den Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 sowie unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Die Geschäftszeiten des Verwaltungsstabs lauten wie folgt: montags bis Donnerstag 8-16 Uhr, freitags 8-13 Uhr.