Die Beantragung kann frühestens ab 2023 erfolgen und ist nur für Privathaushalte vorgesehen und nicht für gewerbliche Anfallstellen wie Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen.
Nähere Informationen zur Umsetzung und zur Beantragung werden vom EBA im Dezember 2022 veröffentlicht.
Der EBA bittet darum vorerst von schriftlichen oder telefonischen Anfragen und Anträgen abzusehen, da diese derzeit nicht bearbeitet werden können. Der EBA bittet um Verständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern.
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