VOGELGRIPPE (GEFLÜGELPEST): INFORMATIONEN DES VETERINÄRAMTES


Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 % der Tiere erkranken und sterben. Die wirtschaftlichen Verluste sind entsprechend hoch. Enten und Gänse erkranken oftmals weniger schwer, die Krankheit führt bei diesen Tieren nicht immer zum Tod und kann bei milden Verläufen gänzlich übersehen werden. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und gelten daher als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren. Sie können die Erreger während des Vogelzugs über weite Strecken verbreiten.

Seit Mitte Oktober 2021 gibt es in Deutschland wieder vermehrt Funde von mit Vogelgrippe infizierten Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern sowie erste Einträge bei Geflügel und gehaltenen Vögeln. Im November erreichte die Seuche den Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz und hat sich seither dort bei Wildvögeln weiter ausgebreitet.

Das Risiko der Ausbreitung der Seuche bei Wildvögeln sowie der Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird als hoch eingestuft. Es wird dringend empfohlen, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen einzuhalten:

- Halten Sie ihr Geflügel daher so, dass Wildvögel keinen Zugang haben.

- Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung incl. Schuhwerk.

- Waschen Sie sich vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Auslaufs/ Stalls die Hände mit Wasser und Seife.

- Stellen Sie eine Desinfektionswanne vor den Stalleingang und nutzen Sie sie
jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe.

- Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.

- Füttern Sie das Geflügel im Stall und tränken Sie es mit Leitungswasser (nicht mit Regenwasser oder sonstigem Oberflächenwasser).

- Verfüttern Sie keine Geflügelteile und keine Eierschalen von gekauften Eiern.

- Sichern Sie die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt. Halten Sie betriebsfremde Personen und Haustiere (z. B. Hunde, Katzen) von den Ställen fern.

- Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfung durch.

Zu beachten ist auch die folgende tierseuchenrechtliche Vorschrift:
Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde (dem Veterinäramt der Kreisverwaltung) anzuzeigen.

Falls Sie dies bis jetzt noch nicht getan haben, sollten Sie es umgehend nachholen.

Weitere Hinweise:

Hausgeflügel

- Informieren Sie unverzüglich den Tierarzt, wenn Sie bei Ihren Tieren ungewöhnlich hohe Verluste feststellen. Dies gilt auch, wenn Sie bei mehreren Tieren neurologische Symptome (z. B. Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen) oder einen starken Rückgang der Legeleistung beobachten.

 

Wildvögel

- Vermehrte Totfunde bei Wasservögeln (Enten, Gänse, Schwäne) und Möwenartigen sowie Funde toter Greifvögel melden Sie bitte dem Veterinäramt der Kreisverwaltung unter 0621 5909-7640 oder Email veterinaeramt@kv-rpk.de.

Einzelne tot aufgefundene Singvögel (Amsel, Buchfink etc.) oder Tauben sollen nicht gemeldet werden.


Eine Übertragung des Virus auf den Menschen ist in Deutschland bisher nicht bekannt, ist aber theoretisch möglich und wurde in anderen Ländern bereits festgestellt bei Personen, die intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel hatten. Dabei kann es in leichteren Fällen zu Bindehautentzündungen oder zu grippeähnlichen Symptomen kommen, bei Infektionen mit bestimmten Virusstämmen auch zu schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge.