Neuer Kassenautomat im Kreishaus im neuen Jahr


Hiervon betroffen sind alle Anträge auf Dienstleistungen mit sofortiger Gebührenentrichtung wie beispielsweise für Führerscheine, Kfz-Zulassung, Staatsangehörigkeit, Ausländer, Waffen, Jagd- u. Fischereiwesen sowie Anträge auf Auszahlung von Barleistungen.

Die Kreisverwaltung bittet schon vorab um Verständnis und weist darauf hin, dass Anträge, solange sie nicht zwingend notwendig sind, zu einem späteren Termin zu stellen sind.