Als Stellvertreter von Anja Rausch wurde Josef Fouquet bestellt. Er wird weiterhin, wie bereits in der Vergangenheit, als Beisitzer im Prüfungsausschuss zur Fischerprüfung tätig sein. Im Vertretungsfall wird er den Vorsitz im Prüfungsausschuss übernehmen. Für diesen Fall wurde Stefanie Hans als stellvertretende Beisitzerin bestellt.
Was sind die Aufgaben einer/s Fischereiberaters?
Der oder die Fischereieiberater/in hat gemäß § 61 Abs. 1 des Landesfischereigesetzes (LFischG) eine Beratungsfunktion gegenüber der Unteren Fischereibehörde und ist in wichtigen Angelegenheiten zu hören, die die Fischerei betreffen. Darüber hinaus soll er oder sie über Fischereiverwaltungsangelegenheiten seines Tätigkeitsbereiches unterrichtet werden. Diese Beratungsfunktion eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Die Anhörungs- und Äußerungspflicht besteht beispielsweise bei Schließung von offenen Gewässern, Hege und Aussetzen von Fischen zur Erhaltung eines angemessenen Fischbestandes, Überprüfung von Pachtverträgen (Zuverlässigkeit des Pächters, Festsetzung der Höchstzahl der Fischereierlaubnisverträge und Beschränkung der Fangerlaubnis auf bestimmte Fischarten, Fangmengen oder Fangmittel) oder Regelung des Betretungsrechts.
Weiterhin übernimmt ein/e Fischereiberater/in den Vorsitz des Prüfungsausschusses und ist für die Dauer von 5 Jahren berufen.