Dieses sieht eine kooperative Zusammenarbeit mit den Einrichtungen vor, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben sowie der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse gemeinsam das Infektionsrisiko der in den Heimen lebenden und arbeitenden Personen zu minimieren und sie somit zu schützen. Zu diesem Zweck erläuterten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Schwerpunkte der Begehungen, z.B. die Umsetzung der vorgeschriebenen Hygienekonzepte, die Bedeutung einer guten Händehygiene und einer ordnungsgemäß betriebenen Trinkwasser-Installation, sowie die gesetzlichen und technischen Vorschriften, die durch die Alten- und Pflegeheime einzuhalten sind.
Das Begehungskonzept sieht vor, dass den Heimen zunächst ein Selbstauskunftsbogen übersandt wird. Dieser dient zum einen zur Vorbereitung der Begehungen und zum anderen den Einrichtungen als ständige Check-Liste, auf welche Punkte in der täglichen Arbeit zu achten ist. Im Anschluss erfolgt die Begehung in einem bestimmten Zeitraum ohne genaue Terminvorgabe, die Besichtigung der Räumlichkeiten, Dokumentenüberprüfungen sowie ein Abschlussgespräch aufgeteilt ist. Abschließend wird ein Begehungsbericht, der auf ggf. vorliegende Mängel eingeht, erstellt und den Einrichtungen entsprechend übermittelt.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises ist für die infektionsschutzrechtliche Überwachung der Alten- und Pflegeeinrichtungen des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig.