Coronavirus-Mutation nun auch im Zuständigkeitsgebiet des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis nachgewiesen


Bei dem einen Fall handelt sich um die britische Variante. Bei dem anderen Fall ist eine Mutation nachgewiesen worden, die genaue Sequenzierung läuft jedoch noch. Zum Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

„Mutationen sind nun auch in unserem Zuständigkeitsbereich angekommen – was leider zu erwarten war. Von diesen Mutationen wissen wir, dass sie sich leichter und schneller verbreiten. Daher appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich dringend weiter an die AHA-Regeln zu halten, trotz der allgemein sinkenden Infektionszahlen. Wir dürfen in unserer Achtsamkeit nicht nachlässig werden“, betont Landrat Clemens Körner.

Bei den beiden von den Coronavirus-Mutationen betroffenen Personen werden die infektionsschutzhygienischen Maßnahmen – wie längere Absonderungsdauer und häufigere Testung – verschärft, um eine weitere Ausbreitung einzudämmen.