Ausbruch der Geflügelpest - Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis


Daraufhin hat das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen, die am Mittwoch, 27. Januar 2021 in Kraft tritt.

Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden bereits am Freitag alle Vögel des Vogelparks aufgestallt.

Die nun erlassene Aufstallungspflicht gilt für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer. Für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln - wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse - gilt die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden.

Der Risikobewertung wurde dabei zugrunde gelegt, dass Teile des Rhein-Pfalz-Kreises, sowie der genannte Städte, Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel sind und dass in diesem Gebiet mehrere Flüsse und mehrere Feuchtgebiete vorhanden sind. Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel - wie auch in anderen Regionen Deutschlands geschehen - gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion mit dem Virus zu schützen.

Alle Geflügelhalter in den genannten Gemeinden und Städten, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Flügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis anzuzeigen.

 

Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:

·        Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.

·        Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.

·        Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.

·        Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.

·        Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.

·        Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.

·        Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.

·        Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.

·        Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.


Hintergrund:

Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.

 

Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel

AUFSTALLUNGSBEBIET HOCHPATHOGENE AVIÄRE INFLUENZA