Anzeige- und Prüfpflicht für Heizöltanks


Dabei sind folgende Prüfpflichten einzuhalten:

  • Generell müssen alle unterirdischen sowie oberirdischen Heizöltanks über 1.000 Liter der Unteren Wasserbehörde angezeigt und vor Inbetriebnahme durch einen Sachverständigen geprüft werden.
  • Alle oberirdischen Tankanlagen mit einem Nennvolumen von mehr als 1.000 Litern müssen alle 5 Jahre geprüft werden, wenn Sie in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten stehen (NEU – nach Baujahr gestaffelt).
  • Gleiches gilt für oberirdische Tankanlagen mit einem Nennvolumen über 10.000 Litern.
  • Erdtanks in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten müssen alle 2 ½ Jahre überprüft werden.
  • Erdtanks außerhalb von Schutzgebieten sind alle 5 Jahre zu prüfen.

Die Kreisverwaltung bittet daher alle Heizöltankbesitzer, der Unteren Wasserbehörde die Lagerung von Heizöl anzuzeigen sowie der Prüfpflicht nachzukommen.

Für Rückfragen bezüglich Prüfpflicht, Wasserschutzgebiete, etc. steht die Kreisverwaltung telefonisch unter 0621/5909-4110  oder per E-Mail unter eleonora.lerose@kv-rpk.de zur Verfügung.