Allgemeinverfügung zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund der steigenden SARS-CoV-2-Infektionen


Eine mit den Städten Speyer und Frankenthal abgestimmte Allgemeinverfügung hat der Rhein-Pfalz-Kreis heute dementsprechend erlassen. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes folgende Maßnahmen:

https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/live/Coronavirus/

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