Hinweisgeber Formular

Interne Meldestelle der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)



Dieses Formular dient nicht zur allgemeinen Kontaktaufnahme. 

Bitte verwenden Sie hierzu dieses Formular oder kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner über die
Mitarbeiterliste.



Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bei oder in Verbindung mit der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bzw. Dienstleistung Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen Hinweis über einen solchen Verstoß bei der internen Meldestelle der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zu melden, damit geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können?

Dann haben Sie die Möglichkeit, das unten stehende Kontaktformular wahlweise anonym oder nicht anonym auszufüllen. Wir sind in jedem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten (pbD) vertraulich zu behandeln (§ 8 HinSchG.) Weitere Informationen zum Schutz Ihrer pbD finden Sie in unseren Datenschutzinformationen weiter unten.

Alternativ können Sie Ihren Hinweis auch postalisch an folgende Adresse senden:

Persönlich/Vertraulich
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Stichwort: Hinweis
Bahnhofstraße 37
67105 Schifferstadt


Bitte beachten Sie:
Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Verstöße, die den Datenschutz betreffen, sind unverzüglich an den behördlichen Datenschutz-Beauftragten zu melden. Die interne Meldestelle richtet sich vornehmlich an Beschäftigte, ehemalige Beschäftigte sowie im Auftrag der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis tätige Personen.

 


Falls Sie uns Unterlagen zukommen lassen möchten, können Sie diese hier hochladen. Bitte bedenken Sie, dass in Dateien auch versteckte persönliche Informationen enthalten sein können. Falls Sie anonym bleiben möchten, entfernen Sie diese Informationen vor dem Hochladen.