Infektionsschutzbelehrung im GA

Infektionsschutzbelehrung im Gesundheitsamt

Die mündliche Belehrung erfolgt in der Regel als Sammelbelehrung ausschließlich in deutscher Sprache. Bei ungenügenden Deutschkenntnissen ist für die Anwesenheit entsprechender Übersetzer Sorge zu tragen. Aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten bitten wir Sie, das Mitbringen eines Übersetzers vorab anzumelden.

Zur Teilnahme an der Belehrung ist eine vorherige Anmeldung mit Terminvergabe erforderlich. Sie können sich jederzeit online über das Portal Terminland.de anmelden, um an einer Belehrung vor Ort im Gesundheitsamt teilzunehmen. Alternativ können sie sich auch persönlich im Gesundheitsamt anmelden. Die Anmeldung ist unter Vorlage des Personalausweises oder eines entsprechenden Ausweisdokumentes möglich. Die Gebühr für die Belehrung in Höhe von 30,00 € in bar ist bei der Anmeldung zu entrichten.


Die mündlichen Belehrungen finden zu folgenden Terminen in der Dienststelle des Gesundheitsamtes in Ludwigshafen statt:

dienstags:          im Wechsel 09:00 Uhr
donnerstags:     im Wechsel 14:00 Uhr 

Die konkreten Termine finden Sie jederzeit online über das Portal Terminland.de.

Bitte unbedingt beachten:


Bitte melden Sie sich 30 Minuten vor Beginn des Termins im Zimmer 209 (2.OG) und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.

Die Belehrung findet bei der

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
Gesundheit und Verbraucherschutz
Dörrhorststraße 36
67059 Ludwigshafen am Rhein

statt.

Stornierung:

Sollten Sie den vereinbarten Termin unerwartet nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen möglichst frühzeitig zu stornieren. Sollten Sie sich über das Portal Terminland.de angemeldet haben, können Sie für das Stornieren des Termins den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link verwenden. Bitte antworten Sie nicht auf die Bestätigungs-E-Mail, da uns Ihre Antwort auf diesem Weg nicht erreicht. Alternativ können Sie den Termin per E-Mail an gesundheit@rheinpfalzkreis.de stornieren. 

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass bei einem unentschuldigten Fernbleiben von der Belehrung für den bereits entstandenen Aufwand eine Gebühr in Höhe von 22,50 € zu zahlen ist.

 

Gebühren: 

Wir erheben Gebühren i.H.v. 30,00 € in bar. Die Gebühr richtet sich nach dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung RLP. Bitte bringen Sie den Betrag zu dem Termin mit. 

Eine Zahlung mit EC-Karte ist derzeit noch nicht möglich.


Hinweis zur Gebührenfreiheit:

Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises können Sie von den Gebühren befreit werden. Bitte bringen Sie ggf. die entsprechenden Nachweise über die Berufsausbildung, über das berufsbezogene Praktikum oder über das freiwillige soziale Jahr mit. Ansonsten entfällt in diesen Fällen die Gebührenfreiheit.

Die Gebührenfreiheit besteht nicht für Schüler, Auszubildende und Studenten die nicht eine berufsbezogene Berufsausbildung, ein berufsbezogenes Praktikum oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

 


Weitere Informationen:

Zusatzinformationen für Feste in Vereinen, Straßenfesten etc.: 

Wer ehrenamtlich und nicht öfter als 3 Mal im Jahr Helfer/-in im Lebensmittelbereich bei entsprechenden Veranstaltungen ist, benötigt in der Regel keine Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes. Unabhängig davon gelten natürlich die gesetzlichen Tätigkeitsverbote, die dem Merkblatt vom Robert-Koch-Institut zu entnehmen sind.

 

Weitere wichtige Merk- und Hinweisblätter zur Küchenhygiene und zum Umgang mit Lebensmitteln erhalten Sie beim Veterinäramt und dem Gesundheitsamt auf Anfrage.


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