Beglaubigte Abschrift § 43 IfSG-Belehrung
Sollten Sie in der Vergangenheit eine Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung im Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erhalten haben und diese Bescheinigung erneut benötigen, können Sie eine beglaubigte Abschrift der Bescheinigung beantragen.
Füllen Sie hierfür bitte das untenstehende Formular aus.
Formular: Ausstellung einer beglaubigten Abschrift der Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Gebühren:
Für die beglaubigte Kopie werden gemäß dem Besonderen Gebührenverzeichnis der Gesundheitsverwaltung RLP Gebühren in Höhe von 21,00 € erhoben. Diese sind vor Ausstellung des Dokuments zu bezahlen.
Dienstleistungszeiten:
Eine Beantragung und Abholung der beglaubigten Abschrift ist in den Räumlichkeiten zu den üblichen Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.