Fragen Antworten Afrikanische Schweinepest ASP


  • Ist die Afrikanische Schweinepest  (ASP) für den Menschen gefährlich?

    Nein, ASP ist für den Menschen ungefährlich. Das Virus befällt nur Wild- und Hausschweine.  Den Menschen kann das Virus nicht befallen - weder über direkten Kontakt, noch über den Verzehr von Lebensmitteln.

  • Wie verhalte ich mich in der infizierten Zone (Sperrzone II)?

    • Im gesamten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
    • Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen sich im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten.
    • Veranstaltungen mit Schweinen (Messen, Versteigerungen etc.) sind untersagt.
    • Sofern Zäune errichtet werden, sind diese zu dulden – auch dann, wenn sie einen Durchgang verhindern. Werden Durchlässe oder Tore genutzt, müssen diese unverzüglich wieder geschlossen werden.

    Die genauen Vorgaben sowie alle weiteren Maßnahmen (etwa zum Transport von Wildschweinen sowie Wildschweinfleisch) sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen – ebenso die Vorgaben für Jagd und Landwirtschaft. 

    (Stand: 05.08.2024)

  • Wie verhalte ich mich in der Pufferzone (Sperrzone I)?

    In der Pufferzone (Sperrzone I) betreffen die Maßnahmen vor allem die Jagd sowie landwirtschaftliche Unternehmen. Der Kreis bittet daher aber auch hier um erhöhte Vorsicht:

    • Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer aber auch Autofahrer werden gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen diese zuhause weggeworfen werden 
    • Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises informieren. Er ist unter den Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 (zu den Geschäftszeiten, siehe unten) sowie unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens 5 Meter) gewahrt werden.

     

  • Was können Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Sperrzonen tun?

    Der Kreis bittet auch außerhalb der Sperrzonen um erhöhte Vorsicht:

    • Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises informieren. Er ist unter den Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 (zu den Geschäftszeiten) sowie unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens 5 Meter) gewahrt werden, damit das Virus nicht weiter verbreitet wird.
    • Tierhalterinnen und Tierhalter müssen konsequent auf Hygiene achten, um ihre Tiere zu schützen. Dazu gehört, dass vor dem Betreten der Ställe die Kleidung gewechselt wird, keine Fremden den Stall betreten dürfen, keine Speiseabfälle verfüttert werden und das Futter so gelagert wird, dass es nicht durch Wildschweine kontaminiert werden kann.
    • In der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen Wanderer, Spaziergänger oder Autofahrer die Speisereste zuhause entsorgen.
  • Was genau ist die Afrikanische Schweinepest?

    Die ASP ist eine Viruserkrankung, die für den Menschen ungefährlich ist. Sie betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine - das schließt auch die sogenannten Minipigs mit ein. Für die Wild- und Hausschweine endet die Erkrankung fast immer tödlich. Andere Tiere sowie der Mensch sind nicht betroffen. Aktuell gibt es keinen Impfstoff gegen die Erkrankung.

  • Wie wird ASP verbreitet?

    Das Virus überträgt sich von Tier zu Tier. Es kann aber auch über infizierte Lebensmittel zu Wildschweinen und Schweinen gelangen und sie anstecken. Deswegen ist es wichtig, in der Natur und auf Rastplätzen keine Speisereste zu entsorgen.

    Das Virus kann zudem auch über Gegenstände (Kleidung, Autoreifen, Campingausrüstung) verbreitet werden.

  • Sind weitere Tierarten betroffen?

    Nein. Die ASP betrifft ausschließlich Wild- und Hausschweine. Das betrifft auch die sogenannten Mini-Pigs.

  • Wie ansteckend ist die Krankheit?

    Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und hochansteckend. Sie verbreitet sich schnell, bereits kleinste Mengen Blut und Körperflüssigkeiten (Tröpfcheninfektion) reichen dafür aus. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann daher zur Weiterverbreitung und Infektion führen. 

  • Wie gehe ich jetzt in der Natur oder auf Rastplätzen mit Speiseresten um? 

    Weggeworfene Speisereste wie Fleisch oder Wurst z. B. an Autobahnen oder Landstraßen werden von Wildschweinen gefressen und können somit eine Ausbreitung der Seuche bewirken. Bitte werfen Sie daher Speisereste weder in der Natur noch an Rastplätzen weg! Nehmen Sie die Speisereste stattdessen mit nach Hause und entsorgen Sie diese dort.

    Der Verzehr an sich ist für den Menschen ungefährlich. 


Kontakt:
Verwaltungsstab Rhein-Pfalz-Kreis
Telefon: 0621/5909-5810 oder -5811 
E-Mail: stab@rheinpfalzkreis.de

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