Betreuungsbehörde
Betreuungsbehörde - örtlich
WAS IST EINE BETREUUNG?
Eine Betreuung ist die rechtliche Vertretung von volljährigen Menschen (§ 1896 BGB).
Sie kann notwendig werden, wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen, seelischen, geistigen oder körperlichen Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln – es sei denn, es wurde eine ausreichende Vollmacht erteilt.
Eine Betreuung kann schriftlich oder persönlich bei den zuständigen Amtsgerichten - Betreuungsgerichten angeregt werden
AUFGABEN DER ÖRTLICHEN BERTREUUNGSBEHÖRDE
Die Betreuungsbehörde ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang rechtlicher Betreuung stehen
- Unterstützung der Betreuungsgerichte durch Sachverhaltsaufklärungen und Auswahl geeigneter Betreuer sowie Beteiligung am Verfahren
- Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen
- Aufklärung, Information und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Unterstützung bei ihrer Erstellung und Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen
- Beratung von betroffenen Personen sowie Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Sozialleistungsträgern
- Einführung, Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
- Führung von Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
- Netzwerkarbeit
Gesetz über die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehördengesetz – BtBG), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde vom 28.08.2013