Familie & Soziales
Im Mai 2012 wurde die Kreisverwaltung neu gegliedert. Auch der Jugend- und Sozialbereich hat in diesem Zuge Veränderungen erfahren, die sich an fachlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten orientieren.
Die Abteilung Jugend und Eingliederungshilfen – stellt Angebote für Familien und für behinderte Menschen in den Mittelpunkt. Familien und Alleinerziehende werden in ihren Erziehungsaufgaben entlastet und unterstützt. Schwerpunkt bildet dabei die Förderung von Kindern in Kindestagesstätten, die Tagespflege, die Familienhilfe und die Erziehungsberatung. Dem Landkreis und den Gemeinden ist es wichtig, dass die Familien ein kinder –und familienfreundliches Lebensumfeld und junge Menschen gute Startbedingungen für ihr Leben vorfinden.
Auch Menschen mit Einschränkungen und Behinderung stehen vielfältige Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Mitarbeiter/innen der Eingliederungshilfe und der Sozialpädagogischen Fachstelle beraten und vermitteln Hilfen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich nach den Zielsetzungen der Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichem Leben im Sinne der Inklusion.
Menschen können in Not geraten z.B. durch Unfall, Behinderung, Tod der Partnerin bzw. des Partners oder Arbeitslosigkeit. Für diese Fälle gibt es die Sozialhilfe. Voraussetzung für jede Form der Sozialhilfe ist, dass die Hilfeempfänger/innen die Notlage weder aus eigener Kraft, noch mit der Unterstützung anderer beseitigen können. Dabei wird zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen (z.B. bei Pflege, Krankheit oder im Alter) unterschieden. Auch Hilfen nach dem Wohngeldgesetz und die Betreuung von Asylbewerberinnen und -bewerbern werden sichergestellt. Gerne können Sie sich über die Leistungen und Möglichkeiten der Sozialhilfe bei unserer Abteilung Soziales, Senioren und Betreuungen informieren.
Informationen zum Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) erhalten Sie beim zuständigen Jobcenter und der Agentur für Arbeit.
Ältere Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst lange eigenständig und selbstbestimmt leben können. Den Herausforderungen des demographischen Wandels gilt daher ein sorgsames Augenmerk in Kooperation mit den Kreisgemeinden, der Metropolregion Rhein-Neckar und den zuständigen Ministerien. Für Seniorinnen und Senioren im Landkreis ist in unserem Dienstgebäude am Europaplatz in Ludwigshafen in enger Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat ein „Kreisseniorenbüro“ eingerichtet.
Für erwachsene Menschen, welche aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, kann durch die Betreuungsbehörde eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt werden, die/der in einem genau festgelegten Umfang für den betroffenen Menschen handelt. Hierbei soll das Selbstbestimmungsrecht gewahrt bleiben, soweit dies möglich und dem Wohl des/der Betroffenen zuträglich ist. Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt bei entsprechenden Fragen. Bei akut und chronisch psychisch oder psychotisch kranken Menschen erfolgt Beratung und Unterstützung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst.