Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
Leistungsbeschreibung
Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.
Teaser
Sie können mit einem Sorgerechtsnachweis das alleinige Sorgerecht Ihres Kindes nachweisen. Hierfür wenden Sie sich einfach an das zuständige Jugendamt.
Verfahrensablauf
Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.
Zuständige Stelle
Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.
Voraussetzungen
Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und –ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.
Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisBitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisAnträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.
Unterstützende Institutionen
Jugendämter