Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

  • Teaser

    Sie haben das alleinige Sorgerecht für Ihr Kind und brauchen eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) darüber? Hier erfahren Sie mehr.

  • Verfahrensablauf

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.
  • Zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

  • Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Bitte legen Sie die Geburtsurkunde des Kindes, sowie die Vaterschaftsanerkennung vor (sofern der Vater beim GEburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben wurde)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Kostenlos

  • Rechtsgrundlage

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html ;

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Anträge können Sie unter Vorlage der genannten Nachweise postalisch oder per Mail stellen. 

  • Unterstützende Institutionen

    Jugendämter


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

beistandschaften@rheinpfalzkreis.de 

Zuständige Abteilungen