Schülersammelliste für eine schulische Reise

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Schülersammelliste ist ein anerkanntes Reisedokument für eine schulische Reise  innerhalb der Europäischen Union und in die Schweiz (Beispiele: Klassenfahrt, Sprachreise, Abschlussfahrt). Sie soll verhindern, dass einzelne Schüler*innen an der Reise nicht teilnehmen können, weil diese aus einem Drittstaat kommen und entweder

    • keinen Aufenthaltstitel für Deutschland,
    • keinen Ausweis oder Pass

    oder

    • kein Visum für das Reiseland besitzen (insbesondere für Reisen außerhalb der Schengen-Staaten)

    Die Schülersammelliste ersetzt somit für die betroffenen Schüler*innen den erforderlichen Aufenthaltstitel oder das erforderliche Visum für die Reise. Für Schüler*innen, die keinen eigenen Reisepass haben, ist sie gleichzeitig ein Passersatz.

    Die Schule bescheinigt durch Unterschrift der Schulleitung und Anbringung des Dienstsiegel die Richtigkeit der gemachten Angaben sowie das Vorliegen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten von nicht volljährigen Schüler*innen.

    Die Ausländerbehörde bescheinigt durch Unterschrift und Anbringen des Dienstsiegels:

    • die Richtigkeit der Angaben zu denjenigen Mitreisenden, die nicht Staatsangehörige der Europäischen Union sind,
    • die Identität derjenigen Schüler*innen (entsprechend der angebrachten Lichtbilder), für die die Sammelliste als Passersatz dienen soll sowie
    • die Berechtigung zur Wiedereinreise der Mitreisenden nach Deutschland.

    Darüber hinaus bescheinigt die Ausländerbehörde, durch einen entsprechenden Vermerk, die Aussetzung der Abschiebung nach der Wiedereinreise für Schüler*innen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist. Dieser Vermerk dient der Sicherheit der Betroffenen, da eine Duldung beim Verlassen des Bundesgebietes erlischt.

    Ist ein Reisepass und Aufenthaltstitel vorhanden, stellt die Ausländerbehörde nur dann eine Schülersammelliste aus, wenn die Reise in einen Staat der Europäischen Union gehen soll, der nicht zu den Schengen-Staaten gehört (Irland, Großbritannien, Zypern, Rumänien, Bulgarien).

  • Voraussetzungen

    Die Schülersammelliste wird zusammen mit dem „Zusatzblatt für Mitreisende“ bei persönlicher Vorsprache an Lehrer*innen ausgegeben.

    Ausfüllen der Schülersammelliste und des „Zusatzblattes für Mitreisende“

    Die Schule macht Angaben zur

    • Bezeichnung und Anschrift der Schule,
    • zum Reiseziel und Reisezeitraum sowie
    • den begleitenden Lehrkräften

    Auf dem „Zusatzblatt für Mitreisende“ werden alle Schüler*innen, die an der Reise teilnehmen werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, eingetragen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Schülersammelliste
    • Zusatzblatt für Mitreisende

    Persönliche Angaben der Schüler*innen:

    • Familiennamen, Vorname
    • Geburtsdatum, Geburtsort
    • Staatsangehörigkeit.

    Alle, die  keinen eigenen Reisepass haben, müssen noch ein aktuelles biometrisches Passfoto vorlegen.

  • Rechtsgrundlage

    § 1 Abs. 5 AufenthV

  • Urheber


An wen muss ich mich wenden?

Schüler*innen und die zugehörigen Erziehungsberechtigten wenden sich an die Schule.

Schulen wenden sich an die für den Schulsitz zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Abteilungen