Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:
- Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
- Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
- Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
- Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde
Anträge / Formulare
- Aufenthaltsantrag(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)