Unterbringungsbehörde

  • Leistungsbeschreibung

    Das Aufgabengebiet der Unterbringungsbehörde beinhaltet die Einleitung und Koordination der Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG).

    Diese Aufgabe erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Personal des Sozialpsychiatrischer Dienst