Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Die Verzichtserklärung erfolgt formlos und muss durch die Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn Sie in einem aktiven Dienst- oder Amtsverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr stehen, solange Ihr Dienstverhältnis nicht beendet ist. Falls Sie ehrenamtlich tätig sind oder seit mindestens zehn Jahren im Ausland leben, kann der Verzicht immer genehmigt werden.
    Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt. 

    Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn die sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil den Verzicht für sich und zugleich für das minderjährige Kind erklären beziehungsweise erklärt. 

    Hinweise:
    Von dem Verzicht zu unterscheiden ist die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Entlassung kommt dann in Betracht, wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten und hierzu zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.


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