Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen. Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Die Verzichtserklärung erfolgt formlos und muss durch die Staatsangehörigkeitsbehörde genehmigt werden. Die Genehmigung kann nicht erteilt werden, wenn Sie in einem aktiven Dienst- oder Amtsverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat der Bundeswehr stehen, solange Ihr Dienstverhältnis nicht beendet ist. Falls Sie ehrenamtlich tätig sind oder seit mindestens zehn Jahren im Ausland leben, kann der Verzicht immer genehmigt werden.
    Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt. 

    Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Die Genehmigung des Familiengerichts ist nicht erforderlich, wenn die sorgeberechtigten Eltern beziehungsweise der allein sorgeberechtigte Elternteil den Verzicht für sich und zugleich für das minderjährige Kind erklären beziehungsweise erklärt. 

    Hinweise:
    Von dem Verzicht zu unterscheiden ist die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit. Eine Entlassung kommt dann in Betracht, wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben möchten und hierzu zuvor die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.

  • Voraussetzungen

    • Besitz einer anderen Staatsangehörigkeit oder mehrerer anderer Staatsangehörigkeiten,
    • kein aktives Dienstverhältnis als Beamter, Richter oder Soldat,
    • keine Wehrpflicht
    • bei Minderjährigen:
      • Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht), wenn die sorgeberechtigten Eltern bzw. der allein sorgeberechtigte Elternteil für sich nicht gleichzeitig den _Verzicht erklären bzw. erklärt.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • deutsches Ausweisdokument
    • Nachweis über die anderen Staatsangehörigkeiten
    • bei Minderjährigen:
      • Genehmigung des deutschen Familiengerichts
  • Welche Gebühren fallen an?

    keine, gebührenfrei

    Hinweis:
    Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wird mit dem Tag der Aushändigung der Verzichtsurkunde, wirksam. Bitte beachten Sie, dass Sie ab diesem Zeitpunkt von deutschen Stellen als Ausländer bzw. Ausländerin behandelt werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Derzeit sind die Formulare und Merkblätter nur persönlich bei der Staatsangehörigkeitsbehörde erhältlich.
    • Sobald die digitale Infrastruktur der Staatsangehörigkeitsbehörde wieder hergestellt ist, werden die Dokumente hier wieder abrufbar sein.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Angaben zum Wehrdienst und meinen Militärzeiten
    Auch wenn in Deutschland die generelle Wehrpflicht zurzeit ausgesetzt ist, wurde sie nicht endgültig abgeschafft. Daher sind auch weiterhin entsprechende Angaben erforderlich. 

    Bitte geben Sie auch an, wenn Sie Militärdienst im Ausland geleistet haben. Unterscheiden Sie bitte zwischen dem Dienst als Wehrpflichtige, Wehrpflichtiger bzw. Grundwehrdienst (= gesetzlich vorgeschriebener Militärdienst) und dem freiwilligen Dienst (z. B. als Zeitsoldat bzw. Zeitsoldatin, Berufssoldat bzw. Berufssoldatin). Ein freiwilliger Dienst liegt auch dann vor, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Wehrpflicht von Ihnen auch nur um einen Tag freiwillig verlängert wurde oder wird.

    Angaben zur Beschäftigung im deutschen öffentlichen Dienst / zum Bezug deutscher Versorgungsbezüge
    Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit kann Auswirkungen auf ein bestehendes öffentliches Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis), aber auch auf laufende oder künftige Versorgungsbezüge (z. B. Ruhegehalt, Rentenbezüge, Waisen-, Witwengeld) haben. 

    Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer arbeitgebenden Stelle oder Ihrer Bezügestelle vor Antragstellung, ob und inwieweit Ihnen durch die Entlassung und der Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit etwaige (finanzielle) Nachteile entstehen.

    Genehmigung des deutschen Familiengerichts
    Bei Minderjährigen ist der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichtes (beim Amtsgericht) möglich.

    Das entsprechende Verfahren beim Gericht müssen Sie eigenständig beantragen und durchführen.

    Der Antrag hierzu müssen Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigem Amtsgericht stellen.

  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Verzichtsurkunde


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