Staatsangehörigkeitsausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können einen Antrag auf Feststellung des Bestehens Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit stellen, wenn es dafür ein begründetes Feststellungsinteresse gibt.

    Ein Feststellungsinteresse liegt beispielsweise vor, wenn

    • deutsche Behörden oder Gerichte nach eigener Prüfung bereits vorliegender Nachweise (zum Beispiel deutscher Identitätspapiere oder Geburtsurkunden) von Ihnen verlangen, dass Sie fortbestehende Zweifel an Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit von der Staatsangehörigkeitsbehörde klären lassen, oder
    • Sie ausnahmsweise trotz Vorlage eines gültigen deutschen Identitätsnachweises (zum Beispiel Pass oder Personalausweis) bei deutschen oder ausländischen Behörden oder Gerichten den Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit mit einer besonderen Urkunde führen müssen.

    Stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Ihren Antrag hin fest, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erhalten Sie darüber eine besondere Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis).

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Der Antrag soll mit allen Unterlagen in Kopie postalisch gesendet werden an:

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
    22-Staatsangehörgkeitsrecht
    Europaplatz 5
    67063 Ludwigshafen am Rhein

    1. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    2. Sind alle Unterlagen vollständig eingegangen, wird Ihr Antrag geprüft.
    3. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie, bei positivem Ausgang, einen Termin zur Aushändigung des Staatsangehörigkeitsausweises und Zahlung der Gebühr. Zu diesem Termin müssen Sie die, in Kopie gesendeten Unterlagen, im Original vorlegen. 


    Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Staatsangehörigkeitsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises finden Sie hier: Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung 

  • Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder vermuten dies zumindest (zum Beispiel weil Sie deutsche Vorfahren haben).
    • Sie halten sich gewöhnlich in Deutschland auf.
    • Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Feststellung glaubhaft machen. Ein solches Interesse ist glaubhaft, wenn Sie bestimmte Tatsachen angeben, die es für die Staatsangehörigkeitsbehörde überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, dass die Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit zu einem schutzwürdigen Zweck sachdienlich ist (beispielsweise deshalb, weil eine deutsche öffentliche Stelle Zweifel an Ihrer deutschen Staatangehörigkeit hat und die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises ausdrücklich verlangt).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Siehe "Merkblatt FV" unter Anträge / Formulare 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis
    • Die Gebühr beträgt gemäß § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) 51,- €uro
    • Zahlen Sie die Gebühr erst nach Aufforderung.
    • Wenn die gewünschte Bescheinigung ausgestellt werden kann, erhalten Sie eine Aufforderung, die Gebühr zu zahlen. Überweisen Sie bitte nicht vorher, sonst kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden.
    • Die Bescheinigung wird nur ausgestellt, wenn die Feststellungsgebühr bezahlt wurde.
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Staatsangehörigkeitsausweis wird unbefristet ausgestellt.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    FV_Antrag von jeder Person, ab 16 Jahre, vollständig und gut leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen

    FV_K_Antrag für jedes Kind unter 16 Jahre, vollständig und gut leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen

    Anlage V bei deutschen Vorfahren vollständig und gut leserlich in Druckbuchstaben auszufüllen

    Merkblat FV bitte ausführlich durchlesen

    Anhang Erwerbsgründe Übersicht der wichtigsten aktuellen und früheren Erwerbsgründe der deutschen Staatsangehörigkeit

    Informationen nach DSGVO

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Staatsangehörigkeitsausweise werden nur ausgestellt, wenn dies zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit bei deutschen oder ausländischen öffentlichen Stellen notwendig oder im Einzelfall zumindest konkret nützlich ist (zum Beispiel für eine Verbeamtung oder Adoption). Ist das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft, wird Feststellungsanträgen grundsätzlich nicht entsprochen.
    • Der Staatsangehörigkeitsausweis ist kein Identitätsnachweis. Er kann nicht für Reisen oder als Ausweisersatz verwendet werden.
    • In aller Regel benötigen Sie keinen Staatsangehörigkeitsausweis, um nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es genügt dazu grundsätzlich, dass sie einen gültigen deutschen Pass oder einen gültigen deutschen Personalausweis vorlegen. Einen Staatsangehörigkeitsausweis sollten Sie deshalb nur beantragen, wenn Sie dazu von einer amtlichen Stelle in Textform aufgefordert wurden.
  • Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Urkunde "Staatsangehörigkeitsausweis"


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

Die Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Staatsangehörigkeitsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises finden Sie hier: Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung 

Zuständige Abteilungen