Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert infolge von Heirat, Scheidung oder sonstigen Gründen (z. B.: Änderung der Passdaten - Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapieres); Dann wird bei Änderungen im Vor- oder Familienname ein neuer eAT ist erforderlich.
Teaser
Sie besitzen einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) und Ihr Name hat sich geändert? Dann wird ein neuer eAT ist erforderlich.
Verfahrensablauf
- Beantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Foto erfolgt persönlich bei der jeweiligen Ausländerbehörde
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Gleiches gilt bei einer Neuausstellung (Übertragung) ca. 3 - 4 Wochen
Zur Überbrückung kann dem Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis findet ein entsprechender Aufkleber Verwendung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Pfalz-KreisBitte beachten Sie, dass ebenfalls ein auf den neuen Namen ausgestellte Reisepass vorzulegen ist.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 67,00 €Vorkasse: NeinGebühr: 13,00 €Vorkasse: Neinfür die FiktionsbescheinigungRechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Aufenthaltsantrag(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)