Bestätigung der Einbürgerung (Ersatzbescheinigung)

  • Leistungsbeschreibung

    Für den Fall, dass Ihnen eine durch die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis ausgestellte Einbürgerungsurkunde abhanden gekommen ist und der entsprechende Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Nachhinein durch diese nachgewiesen werden muss (z.B. für eine Heirat oder Beantragung eines Reisepasses), ist es grundsätzlich leider nicht möglich, eine neue Einbürgerungsurkunde auszustellen. 

    Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Bescheinigung über die erfolgte Einbürgerung oder Bestätigung über die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (Ersatzbescheinigung) zu erhalten.

  • Verfahrensablauf

    1. Die Ersatzbescheinigung können Sie formlos unter Angabe Ihres Einbürgerungszeitpunktes (falls möglich inkl. Aktenzeichen), Ihres damaligen Wohnortes, evtl. damaliger Namensführung und unter Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises schriftlich beantragen.
    2. Der Antrag kann postalisch gesendet werden an:

      Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
      22- Staatsangehörigkeit
      Europaplatz 5
      67063 Ludwigshafen am Rhein

    3. Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft ob die Einbürgerungsurkunde von ihr ausgestellt wurde und Ihnen diese auch ausgehändigt wurde.
    4. Wenn die gewünschte Bescheinigung ausgestellt werden kann, erhalten Sie eine Aufforderung, die Gebühr zu zahlen. Überweisen Sie bitte nicht vorher, sonst kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden.
    5. Nach bestätigtem Eingang der Gebühr, erhalten Sie die Ersatzbescheinigung per Post zugesendet. 
  • Voraussetzungen

    • Die Einbürgerungsurkunde wurde von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis (ehemals Kreisverwaltung Ludwigshafen) ausgestellt.
    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht nachträglich verloren oder aufgegeben § 17 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

    HINWEIS:
    Wenn Ihre Einbürgerungsurkunde von der ehemaligen Bezirksregierung Neustadt ausgestellt wurde, ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier zuständig: Einbürgerungen add.rlp.de (>Einbürgerungsarchiv)

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kopie Ihres deutschen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    • Angabe zum Einbürgerungszeitpunkt (falls möglich inkl. Aktenzeichen), Ihres damaligen Wohnortes, evtl. damaliger Namensführung (für eine Auffindung der Akte sind möglichst genaue Daten, insbesondere das Geburtsdatum oder Familienname bei der Einbürgerung erforderlich).
    • Ihre vollständige aktuelle Anschrift (PLZ, Wohnort, Straße, Hausnummer)
  • Welche Gebühren fallen an?

    • Die Gebühr beträgt gemäß § 38 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) 25,- €uro
    • Zahlen Sie die Gebühr erst nach Aufforderung.
    • Wenn die gewünschte Bescheinigung ausgestellt werden kann, erhalten Sie eine Aufforderung, die Gebühr zu zahlen. Überweisen Sie bitte nicht vorher, sonst kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden.
    • Die Ersatzbescheinigung der Einbürgerung wird nur übersandt, wenn die Feststellungsgebühr bezahlt wurde.
  • Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Wochen:
    Die Dauer der Bearbeitung hängt unter anderem von der Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben ab. Im Übrigen kommt es darauf an, welche Sachverhalte ermittelt werden müssen.

  • Rechtsgrundlage

    Nr. 6.2. der Verfahrensregelungen des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz zum Staatsangehörigkeitsrecht.