Warnung vor illegalem Handel mit Hundewelpen aus dem Ausland
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.08.2014 muss jeder, der Hunde oder Katzen aus dem Ausland nach Deutschland bringt, um sie hier z.B. aus Tierschutzgründen weiter zu vermitteln, eine Erlaubnis beim zuständigen Veterinäramt beantragen.Für den Handel mit Wirbeltieren, also auch mit Hunden und Katzen, ist eine solche Erlaubnis schon seit langem vorgeschrieben.
Potentiellen Käufern von Hunden und Katzen, die aus dem Ausland stammen, wird daher dringend geraten, darauf zu achten, dass der Verkäufer eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz vorweisen kann, denn das Veterinäramt erteilt nur demjenigen eine Erlaubnis, der sachkundig ist und die notwendigen räumlichen Voraussetzungen bieten kann.
Aus tierseuchenrechtlichen Gründen müssen aus EU- Staaten eingeführte Hunde und Katzen mit einem Microchip gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft und von einem blauen Heimtierausweis begleitet sein. Von der Mutter abgesetzte Welpen dürfen nicht vor der 15. Lebenswoche aus anderen EU- Staaten nach Deutschland verbracht werden, da sie frühestens mit 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und danach noch eine Wartezeit von 21 Tagen vorgeschrieben ist. Für die Einfuhr aus den meisten Drittländern gelten noch strengere Vorschriften.