Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige
Leistungsbeschreibung
Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden.
Achtung:
Der Betreuungsplatz für Einjährige ist nicht von der Beitragsfreiheit betroffen. Diese besteht in Rheinland-Pfalz nur für Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Schuleintritt.