Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Einjährige

  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden.

    Achtung:
    Der Betreuungsplatz für Einjährige ist nicht von der Beitragsfreiheit betroffen. Diese besteht in Rheinland-Pfalz nur für Kinder ab Vollendung des zweiten Lebensjahres bis zum Schuleintritt.


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