Zuschüsse zum Bau und Sanierung von Sportanlagen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Rhein-Pfalz-Kreis bezuschusst seine im Kreisgebiet liegenden Vereine sowie Kommunen nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen.
    In der Regel umfasst der Kreiszuschuss 10 % der anerkannten Baukosten. Ein Zuschuss durch den Kreis ist für eine Einzelmaßnahme ab 10.000,-- € Baukosten möglich.
    Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Gemeinde, der der Verein angehört, mit 20 % Zuschuss an den Gesamtkosten beteiligt. Bei einer sog. „Finanzschwachen Gemeinde“ kann die Zuschusshöhe gemäß der Richtlinien  reduziert werden.   
    Der Kreis bezuschusst etwaige Baumaßnahmen unter Berücksichtigung einer Vorsteuerabzugsberechtigung eines Vereins.

    Eine nachträgliche Bezuschussung einer begonnenen und abgeschlossenen Maßnahme ist ausgeschlossen.

    Bei Maßnahmen unter 75.000,-- € besteht die Möglichkeit, auch beim Sportbund Pfalz entsprechende Förderanträge zu stellen. In der Praxis sind diese Maßnahmen zeitnah abzuwickeln.

    Bei Maßnahmen über 75.000,-- € besteht die Möglichkeit der Förderung durch das Land. 

    Diesbezüglich sind einige Anträge anhängig, so dass bei einer Realisierung einer (Groß-) Maßnahme mit einem entsprechenden Zeitfenster zu rechnen ist. Der Sportstättenbeirat des Rhein-Pfalz-Kreises berät alljährlich über die Priorisierung der anhängigen Maßnahmen über 75.000,-- €. Lediglich die ersten beiden Maßnahmen in der Priorität werden dem Land vom Kreis für eine Bezuschussung vorgeschlagen.

    Verfahren:

    Antragsfrist für eine Maßnahme beim Kreis ist der  30.09.  für das Folgejahr.


    Der Sportstättenbeirat des Rhein-Pfalz-Kreises befindet über die zu diesem Zeitpunkt anhängigen Maßnahmen.

    Auf Empfehlung des Beirates werden im Kreishaushalt des Folgejahres zur Umsetzung der Maßnahmen versucht, ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen. Nach Genehmigung der Mittel durch die Aufsichtsbehörde können den Antragstellern entsprechende Bewilligungsbescheide ausgestellt und die Maßnahmen begonnen werden.

    Einen allgemeinen Zuschussantrag und die Richtlinien finden Sie hier:


    Antrag       Richtlinien