Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein und Dachs

  • Leistungsbeschreibung

    Ab dem 01.01.2021 ist folgende Vorgehensweise bei der Entnahme und Untersuchung der Trichinenproben unbedingt einzuhalten:
    Trichinenproben dürfen nur von Personen genommen werden, welchen die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen gemäß dem § 6, Abs. 2 der Tier-LMÜV übertragen wurde.
    Das trichinenuntersuchungspflichtige Wild muss vor der Entnahme der Trichinenprobe mit einer Wildursprungsmarke gekennzeichnet werden.

    Es sind Proben von mindestens 10g zu entnehmen.

    Pro Probe muss ein Wildursprungsschein ausgefüllt werden. Die Angaben müssen in leserlichen Druckbuchstaben sein. Beim Ausfüllen bitte den Stift fest aufdrücken, da nur so alle Seiten im Durchschreibeverfahren noch leserlich sind. Das letzte Blatt (rosa) des Wildursprungsscheins bleibt beim Jäger. Es dient als Nachweis, dass das Wild der Trichinenuntersuchung zugeführt wurde.
    Die Trichinenprobe soll in einem Plastikbeutel (ca. 20 cm x 30 cm) verpackt und möglichst luftleer verschlossen werden. Diese Tüte ist in eine weitere Plastiktüte mit dem Wildursprungsschein zu stecken und erneut fest zu verschließen.

    Die Probenbeutel mit den Trichinenproben sind unter folgenden Adressen in die speziell dafür vorgesehenen Briefkästen (Briefkästen sind beschriftet mit „nur für Trichinenproben“) einzuwerfen:

    • Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Dörrhorststraße 36 in 67059 Ludwigshafen
    • Stadtverwaltung Speyer, Großen Himmelsgasse 10 in 67346 Speyer  

    Das Wild ist freigegeben sobald keine Benachrichtigung von uns, nach Ablauf auf dem Wildursprungsschein vermerkten Fristen, erfolgt ist. Die Fristen orientieren sich strikt nach dem Zeitpunkt des Einwurfs der Trichinenprobe in den Briefkasten:
    Einwurf der Probe Montag nach 10.00 Uhr bis Donnerstag 10.00 Uhr - Freigabe Donnerstag 22 .00 Uhr.
    Einwurf der Probe Donnerstag nach 10.00 Uhr bis Montag 10.00 Uhr - Freigabe Montag 22.00 Uhr.

    Die Trichinenuntersuchungstage finden Sie hier: Trichinenuntersuchungstage | Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 

    Fällt einer dieser Tage auf einen Feiertag gelten die Freigabezeiten entweder für den davor liegenden oder nachfolgenden Werktag!! Freigabetage können in diesen Fällen über die Homepage (www.rhein-pfalz-kreis.de) oder telefonisch abgefragt werden.

    Die Trichinenuntersuchungstage sowie Freigabetage im Rahmen der Untersuchung auf den Duncker'schen Muskelekel für Feiertage finden Sie hier: -Veröffentlichung erfolgt kurz vor dem jeweiligen Feiertag-

    Um Verzögerungen bei der Untersuchung zu vermeiden, bitte keine Trichinenproben per Post senden.

    Eine Be- oder Verarbeitung des Wildfleisches ist erst nach der Freigabe zulässig.

    Nach Abschluss der Trichinenuntersuchung wird der mit dem Vermerk „Trichinenfrei“ abgestempelte Wildursprungsschein an den Jäger zurückgeschickt. Unter Berücksichtigung der oben genannten Freigabezeiten kann der Wildkörper auch bereits abgegeben werden, bevor der abgestempelte Wildursprungsschein von uns zurück gesendet wurde.

    Die Untersuchung auf Trichinen kostet pro Tier 9,50 Euro. Quartalsweise wird dies in Rechnung gestellt. Aufgrund einer Entscheidung des Kreistags wird die Gebühr für Trichinenuntersuchungen für Wildschweine auch im Jagdjahr 2022/2023 nicht erhoben.
    Wird die Probe nicht selbst entnommen und der amtliche Tierarzt zur Entnahme bestellt, werden zur Kostendeckung 29,65 Euro berechnet.